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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Rechtslehre. I. Theil. ,

ich kann nicht wollen, ausschließlich die Wahl zu haben, ob siemir angehören solle oder nicht; denn dieses Recht (des An.nchmens oder Ausschlagens) habe ich, ohne alle Declaration mei-ner Annahme, unmittelbar durchs Angebot; denn wenn ich sogardie Wahl zu haben ausschlagen könnte, so würde ich wählen, nichtzu wählen; welches ein Widerspruch ist. Dieses Recht zu wählengeht nun im Augenblicke des Todes des Erb-Lasters auf michüber, durch dessen Vermächtniß (iu8titutio Iiaereäis) ich zwar nochnichts von der Habe und Gut des Erb-Lasters, aber doch denblos-rechtlichen chintelligiblen) Besitz dieser Habe oder einesTheils derselben erwerbe; deren Annahme ich mich nun zum Vor-theil Anderer begeben kann, mithin dieser Besitz keinen Augenblickunterbrochen ist, sondern die Succession als eine stetige Reihenfolgevom Sterbenden zum eingesetzten Erben durch seine Acceptationübergeht und so der Satz: testumenta sunt Huris vaturae, wideralle Zweifel befestigt wird.

S.

Won Len Rechten des Staats in Ansehung ewiger Stiftungen für seine

Unterthancn.

Stiftung (sanvtio testumentsrin benellcii perpetui) ist diefreiwillige, durch den Staat bestätigte, für gewisse auf einander folgendeGlieder desselben, bis zu ihrem gänzlichen Aussterben, errichtetewohlthätige Anstalt. Sie heißt ewig, wenn die Verordnung zuErhaltung derselben mit der Constitution des Staats selbst pereinigtist, (denn der Staat muß für ewig angesehen werden;) ihre Wohl-thätigkeit aber ist entweder für das Volk überhaupt oder für einennach gewissen besonderen Grundsätzen vereinigten Theil desselben,einen Stand oder für eine Familie und die erpige Fortdauer ihrerDescendentcn abgezweckt. Ein Beispiel vom Elfteren sind die Ho-spitäler, vom Zweiten die Kirchen, vom Dritten die Orden(geistliche und weltliche), vom Vierten die Majorate.

Von diesen Corporationen und ihrem Rechte zu succedirensagt man nuu, sie können nicht aufgehoben werden; weil es durch