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Rechtslehre. 1. Theil-
ob nämlich ein solcher neuhinzukommender Begriff auch statthast seiund vor der Hand, obzwar nur problematisch, in der vollständigenTafel der Eintheilung angetroffen werden müsse. Das Letztere leidetkeinen Zweifel. Denn die blos logische Eintheilung, (die vom In-halt der Erkenntniß — dem Object — abstrahirt,) ist immer Dicho-tomie, z. B. ein jedes Recht ist entweder ein dingliches oder einnicht-dingliches Recht. Diejenige aber, von der hier die Rede ist,nämlich die metaphysische Eintheilung, kann auch Letrachotomiesein; weil außer den zwei einfachen Gliedern der Eintheilung nochzwei Verhältnisse, nämlich die der das Recht einschränkenden Be-,dingungen hinzukommen, unter denen das eine Recht mit demanderen in Verbindung tritt, deren Möglichkeit einer besonderen Un-tersuchung bedarf. — Der Begriff eines auf persönliche Artdinglichen Rechts fällt ohne weitere Umstände weg; denn esläßt sich kein Recht einer Sache gegen eine Person denken. Nunfragt sich: ob die Umkehrung dieses Verhältnisses auch eben so un-denkbar sei; oder ob dieser Begriff, nämlich der eines auf ding,liche Art persönlichen Rechts, nicht allein ohne inneren Wi-derspruch, sondern selbst auch ein nothwendiger (n xriori in derVernunft gegebener) zum Begriffe deö äußeren Mein und Deingehörender Begriff sei, Personen auf ähnliche Art als Sachen,zwar nicht in allen Stücken zu behandeln, aber sie doch zu be-sitzen und in vielen Verhältnissen mit ihnen als Sachen zu verfahren.
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Rechtfertigung des Begriffs von einem auf dingliche Art persönlichen Recht.
Die Definition des auf dingliche Art persönlichen Rechts istnun kurz und gut diese: „es ist das Recht des Menschen, einePerson außer sich als das Seine*)'zu haben." Ich sage mit
*) Ich sage hier auch nicht: „eine Person als die meinigc" (mit demAdjcctiv), sondern als das Meine (?ö »»«>«>», mit dem Substantiv,) zuhaben." Denn ich kann sagen: dieser ist mein Vater, das bezeichnet nurmein physisches Vcrhältnifi (der Verknüpfung) zn ihm überhaupt. Z. B. „ichhabe einen Vater." Aber ich kann nicht sagen: „ich habe ihn als das