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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
Entstehung
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Anhang

erläuternder Bemerkungen zu den metaphysischen Anfangsgründcnder Rechtslehre.s2. Ausgabe vom I. 1798.)

Äie Veranlassung zu denselben nehme ich größtentheils von derRecension dieses Buchs in den Gotting. Anz. 28stes Stück, denlöten Februar 1797; welche mit Einsicht und Schärfe der Prü-fung, dabei aber doch auch mit Theilnahme undder Hoffnung,daß jene Anfangsgründe Gewinn für die Wissenschaft bleibenwerden," abgefaßt, ich hier zum Leitfaden der Beurtheilung,überdem auch einiger Erweiterung dieses Systems gebrauchen will.

Gleich beim Anfänge der Einleitung in die Rechtslehre stößtsich mein scharfprüfender Recensent an einer Definition. Washeißt Begehrungsvermögen? Sie ist, sagt der Text, dasVermögen, durch seine Vorstellungen Ursache der Gegenstände dieserVorstellungen zu sein. Dieser Erklärung wird entgegengesetzt:daß sie nichts wird, sobald man von äußeren Bedingungen derFolge des Begehrens abstrahirt. Das Begehrungsvermögen istaber auch dem Idealisten Etwas; obgleich diesem die Außenweltnichts ist." Antwort: Gibt es aber auch nicht eine heftige, unddoch zugleich mit Bewußtsein vergebliche Sehnsucht, (z. B. wollteGott, jener Mann lebte noch!) die zwar thatleer, aber doch nichtfolgeleer ist, und zwar nicht an Außendingen, aber doch imInneren des SubjectS selbst mächtig wirkt (krank macht). EineBegierde als Bestreben (nisus), vermittelst seiner Vorstellungen

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