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Von der subjectkv-bedingten Erwerbung. §. 42. IIS
in einem Zustande sein und bleiben zu wollen, der kein recht-licher ist, d. i. in dem Niemand des Seinen wider Gewaltthätigkeitsicher ist.
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Der Feind, der statt seine Capitulationen mit der Besatzung einer belagertenBestung ehrlich zu vollziehen, sie bei dieser ihrem Auszuge mißhandelt, odersonst diesen Vertrag bricht, kann nicht über Unrecht klagen, wenn sein Gegnerbei Gelegenheit ihm denselben Streich spielt. Aber sie thun überhaupt imhöchsten Grade unrecht, weil sic dem Begriff des Rechts selber alle Gültigkeitnehmen, und Alles der wilden Gewalt, gleichsam gesetzmäßig, überliefern undso das Recht der Menschen überhaupt Umstürzen.
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