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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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107
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Von der subjectiv - bedingten Erwerbung. H. 37.

(commoästuln); 3) die Wiedererlangung (villüioatio); 4) dieVereidigung (guramentum). ,

Es ist ein gewöhnlicher Fehler der Erschleichung (vitluiu»»brextioltis) der Rechtslehrer, dasjenige rechtliche Princip, wasein Gerichtshof, zu seinem eigenen Behuf (also in subjektiverAbsicht) anzunchmen befugt, ja sogar verbunden ist, um überjedes Einem zustehende Recht zu sprechen und zu richten, auchobjektiv für das, was an sich selbst recht ist, zu halten; da daserstere doch von dem letzteren sehr unterschieden ist. Es istdaher von nicht geringer Wichtigkeit, diese specifische Verschieden-heit kennbar und darauf aufmerksam zu machen.

tz. 37.

Von dem Schenkungsvcrtrag.

Dieser Vertrag (llonatio), wodurch ich das Mein, meineSache (oder mein Recht) unvergolten (xratis) veräußere, ent-hält ein Verhältniß von mir, dem Schenkenden («lonsns), zu einemAnderen, dem Bescheykten (äonalarius), nach dem Privatrecht,wodurch das Meine auf diesen durch Annehmung des Letzteren (ilonum) 'übergeht. Es ist aber nicht zu präsumiren, daß ich hiebei gemeint sei,zu der Haltung meines Versprechens gezwungen zu werden, und also auchmeine Freiheit umsonst wegzugeben, und gleichsam mich selbst weg-zuwerfen (nemo suum gactare xraesumitur), welches doch nach demRechtim bürgerlichen Zustande geschehen würde; denn da kann, der Zube-schenkende mich zu Leistung des Versprechens zwingen. Es müßtealso, wenn die Sache vor Gericht käme, d. i. nach einem öffentli-chen Recht entweder präsumirt werden, der Verschenkende willigtezu diesem Zwange ein, welches ungereimt ist, oder der Gerichtshofsehe in seinem Spruch (Sentenz) gar nicht darauf, ob jener dieFreiheit, von seinem Versprechen abzugehen, hat Vorbehalten wollen,oder nicht, sondern auf das, was gewiß ist, nämlich das Verspre-schen und die Acceptation des Promissars. Wenn also gleich derPromittent, wie wohl vermuthet werden kann, gedacht hat, daß,