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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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los Rechtslehre. I. Th. II. Hauptst. Episod. Abschn.

H.

Die Beerbung. (^ecsriisitio Irncreclitstis.)

§. 34 .

Die Beerbung ist die Uebertragung (translatio) der Habe und desGutes eines Sterbenden auf den Überlebenden .durch Zusammcnstim-mung des Willens Beider. Die Erwerbung des Erbnehmers(imereilis instituti) und die Vcrlassung des Erblassers (teslL-toris), d. i. dieser Wechsel des Mein und Dein geschieht in einem Augen-blick (artieulo mortis), nämlich, da der Letztere eben aufhört zusein, und ist also eigentlich keine Uebertragung (trsnslatio) im em-pirischen Sinn, welche zwei Actus nach einander, nämlich, wo derEine zuerst seinen Besitz verläßt, und darauf der Andere darin ein-tritt, voraussetzt; sondern eine ideale Erwerbung. Da die Be-erbung ohne Vermächtniß (äispositio ultimse vvluntatis) imNaturzustände nicht gedacht werden kann, und, ob es ein Erbver-trag (psetum sueeessorimn), oder ei nseitige Erbeseinsetzung(testLmentum) sei, es bei der Frage: ob und wie gerade in dem-selben Augenblick, da das Subject aufhört zu sein, ein Ucbergangdes Mein und Dein möglich sei, ankommt, so muß die Frage: wieist die Erwerbart durch Beerbung möglich? von den mancherleimöglichen Formen ihrer Ausführung, (die nur in einem gemeinenWesen Statt finden,) unabhängig untersucht werden.

Es ist möglich, durch Erbeseinsetzung zu erwerben."Denn der Erblasser Casus verspricht und erklärt in seinem letztenWillen dem TitiuS, der nichts von jenem Versprechen weiß, seineHabe solle im Sterbefall auf diesen übergehen, und bleibt also, solange er lebt, alleiniger Eigenthümer derselben. Nun kann zwgrdurch den blosen einseitigen Willen nichts auf den Anderen überge-hen, sondern es wird über dem Versprechen noch Annchmung(aocoplstio) des anderen Theils dazu erfordert und ein gleichzeitiger.Wille (volimias simM-mva), welcher jedoch hier mangelt; denn solange Cajus lebt, kann Titius nicht ausdrücklich acceptiren, um da-

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