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Rechtslehre. » Th. H. Hauptst. 3. Abschn. —
rung desselben (nach Achenwall), nämlich hinreichend zur Unter-scheidung dieser Art Gegenstände der Willkühr von allen anderen;aber sie gibt uns keinen Aufschluß über die Möglichkeit einer solchenSache. Doch sieht man so viel daraus: daß erstlich diese Ver.äußerung im Verkehr nicht als Verschenkung, sondern als zurwechselseitigen Erwerbung (durch ein xactum vnerosum) beab-sichtigt ist; zweitens daß, da es als (in einem Volke) allgemeinbeliebtes bloses Mittel des Handels, was an sich keinen Werthhat, im Gegensatz einer Sache, als Waare, (d. i. desjenigen, waseinen solchen hat und sich auf das besondere Bedürfniß Eines oderdes Anderen im Volke bezieht,) gedacht wird, es alle Waarerepräsentirt.
Ein Scheffel Getreide hat den größten dirccten Werth als Mittelzu menschlichen Bedürfnissen. Man kann damit Thiere füttern, dieuns zur Nahrung, zur Bewegung und zur Arbeit an unserer Stattsdienenj, und dann auch vermittelst desselben also Menschen vermehrenund erhalten, welche nicht allein jene Naturproducte immer wieder er-zeugen, sondern auch durch Kunstproducte allen unseren Bedürfnissenzu Hülfe kommen können; zur Verfertigung unserer Wohnung,Kleidung, ausgesuchtem Genüsse und aller Gemächlichkeit überhaupt,welche die Güter der Industrie ausmachen. Der Werth des Geldesist dagegen nur indirect. Man kann es selbst nicht genießen, oderals ein solches irgend wozu unmittelbar gebrauchen; aber doch istes ein Mittel, was unter allen Sachen von der höchsten Brauch-barkeit ist.
Hierauf läßt sich vorläufig eine Realdefinition des Geldesgründen: es ist das allgemeine Mittel, den Fleiß derMenschen gegen einander zu verkehren, so, daß der Na-tionalreichthum, insofern er vermittelst des Geldes erworben worden,eigentlich nur die Summe des Fleißes ist, mit dem Menschen sichuntereinander lohnen, und welcher durch das in dem Volk umlau-fende Geld repräsentirt wird.
Die Sache nun, welche Geld heißen soll, muß also selbst soviel Fleiß gekostet haben, um sie hervorzubringen, oder auch anderen