W Rechtslehre. I- Th. U Hauptst. 2. Abschn.
was ihnen doch nicht gelingt; weil es immer nur in der Zeit ein-ander folgende Actus sind, wo, wenn der eine Act ist, der andereentweder noch nicht, oder nicht mehr ist.
Aber die transscendentale Deduction des Begriffs der Erwer-bung durch Vertrag kann allein alle diese Schwierigkeiten heben.In einem rechtlichen äußeren Verhältnisse wird meine Besitz-nehmung der Willkühr eines Anderen (und so wechselseitig) als Be-stimmungsgrund desselben zu einer That zwar erst empirisch durchErklärung und Gegenerklärung der Willkühr eines Jeden von Beidenin der Zeit, als sinnliche»- Bedingung der Apprehension, gedacht,wo beide rechtliche Acte immer nur auf einander folgen; weil jenesVerhältniß (als ein rechtliches) rein intellektuell ist, durch den Willenals ein gesetzgebendes Vernunstvermögen jener Besitz als ein intelli-,gibler (possessio noumenon) nach Freiheitsbegriffen mit Abstraktionvon jenen empirischen Bedingungen als das Mein oder Dein vor-gestellt; wo beide Acte, des Versprechens und der Annehmun'g, nichtals aufeinander folgend, sondern (gleich als xsetmn re initum) auseinem einzigen gemeinsamen Willen hervorgehend, (welches durchdas Wort zugleich ausgedrückt wird,) und der Gegenstand (xro-missum) durch Weglassung der empirischen Bedingungen nach demGesetz der reinen praktischen Vernunft als erworben vorgestellt wird.
Daß dieses die wahre und einzig mögliche Deduktion desBegriffs der Erwerbung durch Vertrag sei, wird durch die müh-selige und doch immer vergebliche Bestrebung der Rechtsforscher(z. B. Moses Mendelssohn's in seinem Jerusalem) zur Beweis-führung jener Möglichkeit hinreichend bestätigt. — Die Fragewar: warum soll ich mein Versprechen halten? Denn daß iches soll, begreift ein Jeder von selbst. Es ist aber schlechterdingsunmöglich, von diesem kategorischen Imperativ noch einen Beweiszu führen; eben so, wie es für den Geometer unmöglich ist,durch Vcrnunftschlüsse zu beweisen, daß ich, um ein Dreieck zumachen, drei Linien nehmen müsse (ein analytischer Satz), derenzwei aber zusammengenommcn größer sein müssen, als die drittelein synthetischer; beide aber » priori). Es ist ein Postulat derreinen, (von allen sinnlichen Bedingungen des Raumes und der