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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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77
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Vom persönlichen Recht, h. 19 . 77

Uebertragung seines Eigenthums an einen Anderen ist die Ver-äußerung. Der Act der vereinigten'Willkühr zweier Personen, wo-durch überhaupt das Seine des Einen auf den Anderen übergeht,ist der Vertrag.

tz. 19.

In jedem Vertrage sind zwei vorbereitende, und zweiconstituirende rechtliche Acte der Willkühr; die beiden ersteren,(die des Lractirens) sind das Angebot (odlstio) und dieBilligung (spprodatio) desselben; die beiden anderen, (nämlichdes Abschließend) sind das Versprechen (promissum) unddie Annehmung (sceeptatw). Denn ein Anerbieten kann nichteher ein Versprechen heißen, als wenn ich vorher urtheile, das An-gebotene (odlstum) sei etwas, was dem Promissar angenehmsein könne; welches durch die zwei ersten Declarationen angezeigt,durch diese allein aber noch nichts erworben wird.

Aber weder durch den besonderen Willen des Promittenten,noch den des Promissars (als Acceptanten), geht das Seine desErsteren zu dem Letzteren über, sondern nur durch den vereinigtenWillen Beider, mithin sofern Beider Wille zugleich declarirt wird.Nun ist dies aber durch empirische Actus der Declaration, die ein-ander nothwendig in der Zeit folgen müssen und niemals zugleichsind, unmöglich. Denn wenn ich versprochen habe und der Anderenun acceptiren will, so kann ich während der Zwischenzeit, (so kurz sieauch sein mag,) es mich gereuen lassen, weil ich vor der Acceptationnoch frei bin; so wie andererseits der Acceptant, eben darum, anseine auf das Versprechen folgende Gegenerklärung auch sich nichtfür gebunden halten darf. Die äußeren Förmlichkeiten (solennia)bei Schließung des Vertrags, (der Handschlag, oder die Zerbrechungeines von beiden Personen angesaßten Strohhalms (stixula)) und allehin und her geschehene Bestätigungen seiner vorherigen Erklärungbeweisen vielmehr die Verlegenheit der Paciscenten, wie und aufwelche Art sie die immer nur aufeinander folgenden Erklärungen alsin einem Augenblicke zugleich existirend vorstellig machen wollen,