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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Vom Sachenrecht. Z. 16 .

nehmen, z. B. die Jagdvölker dem Hirtenvolks oder den Acker-leuten, oder diese den Pflanzern u. .dergl.? Allerdings; denndie Art, wie sie sich auf dem Erdboden überhaupt ansässigmachen wollen, ist, wenn sie sich innerhalb ihrer Grenzen halten,eine Sache des blosen Beliebens (res inerrw kneultatis).

Zuletzt kann noch gefragt werden: ob, wenn uns weder dieNatur, noch der Zufall, sondern blos unser eigener Wille inNachbarschaft mit einem Volke bringt, welches keine Aussicht zueiner bürgerlichen Verbindung mit ihm verspricht, wir nicht, inder Absicht, diese zu stiften und diese Menschen (Wilde) in einenrechtlichen Zustand zu versetzen, (wie etwa die AmericanischenWilden, die Hottentotten, die Neuhollander,) befugt sein sollten,allenfalls mit Gewalt, oder, (welches nicht viel bester ist,) durchbetrügerischen Kauf, Colonien zu errichten und so Eigenthümerihres Bodens zu werden, und ohne Rücksicht auf ihren erstenBesitz Gebrauch von unserer Ueberlegenheit zu machen; zumal esdie Natur selbst, (als die das Leere verabscheut,) so zu fordernscheint, und große Landstriche in anderen Welttheilen an gesittetenEinwohnern sonst menschenleer geblieben wären, die jetzt herrlichbevölkert sind, oder gar auf immer bleiben müßten, und so derZweck der Schöpfung vereitelt werden würde? Allein man siehtdurch diesen Schleier-der Ungerechtigkeit (Jesuitismus), alle Mittelzu guten Zwecken zu billigen, leicht durch; diese Art der Er-werbung des Bodens ist also verwerflich.

Die Unbestimmtheit in Ansehung der Quantität sowohl, alsder Qualität des äußeren erwerblichen Objects, macht diese Auf-gabe (der einzigen ursprünglichen äußeren Erwerbung) unter allenzur schwersten sie aufzulösen. Irgend eine ursprüngliche Erwer-bung des Aeußeren aber muß es indessen doch geben; denn ab-geleitet kann nicht alle sein. Daher kann man diese Aufgabeauch nicht als unauflöslich und als an sich unmöglich aufgeben.Aber wenn sie auch durch den ursprünglichen Vertrag aufgelöstwird, so wird, wenn dieser sich nicht aufs ganze menschliche Ge-schlecht erstreckt, die Erwerbung doch immer nur provisorisch bleiben.

tz. 16 .

Exposition des Begriffs einer ursprünglichen Erwerbung des Bodens.

Alle Menschen sind ursprünglich in einem Gesammtbesitz

Bodens der ganzen Erde (communio kunüi arixinaris), nüt