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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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Von der Art, etwas Acußeres als das Seine zu haben. §. 5. 51

mithin blos-rechtlich; sie gehören also zu meiner Habe nuralsdann, wenn und sofern ich das Letztere behaupten kann.

§. 5.

Definition des Begriffs deS äußeren Mein und Dein.

Die Namenerklärung, d. i. diejenige, welche blos zur Un-terscheidung des Objects von allen anderen zureicht und auseiner vollständigen und bestimmten Exposition des Begriffs her-vorgeht, würde sein: das äußere Meine ist dasjenige außer mir, andessen mir beliebigem Gebrauch mich zu hindern, Läsion (Abbruchan meiner Freiheit, die mit der Freiheit von Jedermann nach einemallgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann,ff) sein würde. DieSacherklärung dieses Begriffs aber, d. i. die, welche auch zurDeduction desselben, (der Erkenntniß der Möglichkeit des Ge-genstandes) zureicht, lautet nun so: daß äußere Meine ist dasjenige,in dessen Gebrauch mich zu stören Läsion sein würde, ob ich gleichnicht im Besitz desselben (nicht Inhaber des Gegenstandes)bin. In irgend einem Besitz des äußeren Gegenstandes muß ichsein, wenn der Gegenstand mein heißen soll; denn sonst würdeder, welcher diesen Gegenstand wider meinen Willen afsicirte, michnicht zugleich afsiciren, mithin auch nicht lädiren. Also muß, zu-folge des tz. 4, ein intelligibler Besitz (possessio noumenon)als möglich vorausgesetzt werden, wenn es ein äußeres Mein oderDein geben soll; der empirische Besitz (Jnhabung) ist alsdannnur Besitz in der Erscheinung (possessio xdaenomenon),obgleich der Gegenstands den ich besitze, hier nicht so, wiees in der transscendentalen Analytik geschieht, selbst als Er-scheinung, sondern als Sgche an sich selbst betrachtet wird;denn dort war es der Vernunft um das theoretische Erkennt-niß der Natur der Dinge, und, wie weit sie reichen könne, hieraber ist es ihr um praktische Bestimmung der Willkühr nach Ge-

ff) Statt der eingeklammcrten Worte hat die 1. Ausg. blos das Wort: Unrecht"

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