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Rechtslehre. I Theil. I- Hauptstück. Von der Art
unterschiedener, oder auch ein in einer anderen Stelle (xo-situs) im Raum oder in der Zeit befindlicher Gegenstand. Nur inder ersteren Bedeutung genommen, kann der Besitz als Vernunftbe-sitz gedacht werden; in der zweiten aber würde er ein empirischerheißen müssen. — Ein in t elligibler Besitz, (wenn ein solchermöglich ist,) ist ein Besitz ohne Jnhabung (äetentio).
tz. 2.
Rechtliches Postulat der praktischen Vernunft.
Es ist möglich, einen jeden äußeren Gegenstand meiner Will-kühr als das Meine zu haben; d. i. eine Maxime, nach welcher,wenn sie Gesetz würde, ein Gegenstand der Willkühr an sich (ob-jektiv) herrenlos (res nullius) werden müßte, ist rechtswidrig.
Denn ein Gegenstand meiner Willkühr ist etwas, was zu ge-brauchen ich physisch in meiner Macht habe. Sollte es nun dochrechtlich schlechterdings nicht in meiner Macht stehen, d. i. mitder Freiheit von Jedermann nach einem allgemeinen Gesetz nicht zusam-men bestehen können (unrecht sein), Gebrauch von demselben zu machen;so würde die Freiheit sich selbst des Gebrauchs ihrer Willkühr inAnsehung eines Gegenstandes derselben berauben, dadurch, daß siebrauchbare Gegenstände außer aller Möglichkeit des Gebrauchssetzte, d. i. diese in praktischer Rücksicht vernichtete, und zur resnullius machte; obgleich die Willkühr, formaliter, im Gebraucheder Sachen mit Jedermanns äußeren Freiheit nach allgemeinen Ge-setzen zusammenstimmte. — Da nun die reine praktische Vernunftkeine anderen, als formelle Gesetze des Gebrauchs der Willkühr zumGrunde legt, und also von der Materie der Willkühr, d. i. derübrigen Beschaffenheit deS Objects, wenn es nur ein Gegen-stand der Willkühr ist, abstrahirt, so kann sic in Ansehung einessolchen Gegenstandes kein absolutes Verbot seines Gebrauchs ent-halten, weil dieies ein Widerspruch der äußeren Freiheit mit sichselbst sein würde—Ein Gegenstand meiner Willkühr aber ist das,wovon beliebigen Gebrauch zu machen ich das physische Vermögenhabe, dessen Gebrauch in meiner Macht (potentia) steht; wovon