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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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kann es, wenn es rein sein soll, sich auf dieses Bewußtsein alsTriebfeder nicht berufen, sondern fußt sich deshalb auf dem Principder Möglichkeit eines äußeren Zwanges, der mit der Freiheit vonJedermann nach allgemeinen Gesetzen zusammen bestehen kann.Wenn also gesagt wird: ein Gläubiger hat ein Recht, von demSchuldner die Bezahlung seiner Schuld zu fordern, so bedeutet dasnicht, er kann ihm zu Gemüthe führen, daß ihn seine Vernunftselbst zu dieser Leistung verbinde, sondern ein Zwang, der Jedermannnöthigt, dieses zu thun, kann gar wohl mit Jedermanns Freiheit,also auch mit der seinigen, nach einem allgemeinen äußeren Gesetzezusammen bestehen: Recht und Befugniß zu zwingen bedeuten alsoeinerlei.

Das Gesetz eines mit Jedermanns Freiheit nothwendig zu-sammenstimmenden wechselseitigen Zwanges, unter dem Principder allgemeinen Freiheit, ist gleichsam die Construction jenesBegriffs, d. i. Darstellung desselben in einer reinen Anschauung» priori, nach der Analogie der Möglichkeit freier Bewegungender Körper unter dem Gesetze der Gleichheit der Wirkungund Gegenwirkung. So wie wir nun in der reinen Ma-thematik die Eigenschaften ihres Objects nicht unmittelbar vomBegriffe ableiten, sondern nur durch die Construttion des Begriffsentdecken können, so ists nicht sowohl der Begriff des Rechts,als vielmehr der, unter allgemeine Gesetze gebrachte, mit ihmzusammenstimmende durchgängig wechselseitige und gleiche Zwang,der die Darstellung jenes Begriffs möglich macht. Dieweil aberdiesem dynamischen Begriffe noch ein blos formaler, in der reinenMathematik (z. B. der Geometrie) zum Grunde liegt; so hatdie Vernunft dafür gesorgt, den Verstand auch mit Anschauungen-l priori, zum Behuf der Construction des Rechtsbsgriffs, soviel möglich zu versorgen. Das Rechte (rectum) wird alsdas Gerade theils dem Krummen, theils dem Schiefenentgegengesetzt. Das erste ist die innere Beschaffenheiteiner Linie von der Art, daß es zwischen zw.ien gegebenenPunkten nur eine einzige, das zweite aber die Lage zweiereinander durchschneidendeu oder zusammenstoßenden Linien, vonderen Art es a)ich nur eine einzige (sie senkrechte) geben kann,die sich nicht mehr nach einer Seite, als der anderen hinneigt,Kant s. W. V. 3