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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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31
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in die Rechtslchre. tz. 6. St

tz. 0.

Allgemeines Princip des Rechts.

Eine jede Handlung ist recht, die oder nach deren Maximedie Freiheit der Willkühr eines Jeden mit Jedermanns Freiheit nacheinem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann rc."

Wenn also meine Handlung, oder überhaupt mein Zustand mitder Freiheit von Jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zu-sammen bestehen kann, so thut der mir Unrecht, der mich daranhindert; denn dieses Hinderniß (dieser Widerstreit) kann mit derFreiheit nach allgemeinen Gesetzen nicht bestehen.

Es folgt hieraus auch: daß nicht verlangt werden kann, daßdieses Princip aller Maximen selbst wiederum meine Maxime sei,d. i. daß ich es mir zur Maxime meiner Handlung mache;denn ein Jeder kann frei sein, obgleich seine Freiheit mir gänzlichindifferent wäre, oder ich im Herzen derselben gerne Abbruch thunmöchte, wenn ich nur durch meine äußere Handlung ihr nichtEintrag thue. Das Rechthandeln mir zur Maxime zu machen, isteine Forderung, die die Ethik an mich thut.

Also ist das allgemeine Rechtsgesetz: handle äußerlich so, daßder freie Gebrauch deiner Willkühr mit der Freiheit von Jedermannnach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne, zwar einGesetz, welches mir eine Verbindlichkeit auferlegt, aber ganz undgar nicht erwartet, noch weniger fordert, daß ich ganz um dieserVerbindlichkeit willen, meine Freiheit auf jene Bedingungen selbsteinschränken solle, sondern die Vernunft sagt nur, daß sie in ihrerIdee darauf eingeschränkt sei und von Anderen auch thätlich ein-geschränkt werden dürfe; und dieses sagt sie als ein Postulat, welchesgar keines Beweises weiter fähig ist. Wenn die Absicht nicht ist,Lugend zu lehren, sondern nur, was recht sei, vorzutragen, sodarf und soll man selbst nicht jenes Rechtsgesetz als Triebfeder derHandlung vorstellig machen.