in die Metaphysik der Sitten. IV.
21
"gr»
'§> 'kii.
Cd
Vk§n>
° K-Ilv,;
>>" "N-tttt
Kundin iß,)
-Äßa-Mch^
iim Mn H
dirLübindlichkiil
^ dil Wlhlkll dxz
öÄÄWtllkil z«ü, «ii ihn Trscht nnliih ihnn, akkt hat dichttr ln kr Du-l dM», mt 6
^ Wüidr M «zikiliz. Ä g'du!xr tik imierk 8^^m!, i»
ir L'lke»'
d.>-
und zwar nur blos negatives Princip der speculativen Vernunftgelten kann, im praktischen Gebrauche derselben aber seine Realitätdurch praktische Grundsätze beweist, die, als Gesetze, eine Kausalitätder reinen Vernunft, unabhängig von allen empirischen Bedingungen(dem Sinnlichen überhaupt) die Willkühr szuj bestimmen, und einenreinen Willen in uns beweisen, in welchem die sittlichen Begriffeund Gesetze ihren Ursprung haben.
Auf diesem (in praktischer Rücksicht) positiven Begriffe derFreiheit gründen sich unbedingte praktische Gesetze, welche moralischheißen, die in Ansehung Unser, deren Willkühr sinnlich afsicirt undso dem reinen Willen nicht von selbst angemessen, sondern oft wi-derstrebend ist, Imperativen (Gebote oder Verbote) und zwarkategorische (unbedingte) Imperativen sind, wodurch sie sich vonden technischen (den Kunstvorschriften), als die jederzeit nur bedingtgebieten, unterscheiden, nach denen gewisse Handlungen erlaubtoder unerlaubt, d. i. moralisch möglich oder unmöglich, einigederselben aber, oder ihr Gegentheil moralisch nothwendig d. i. ver-bindlich sind; woraus dann für jene der Begriff einer Pflicht ent-springt, deren Befolgung oder Uebertretung zwar auch mit einerLust oder Unlust von besonderer Art (der eines moralischen Ge-fühls) verbunden ist, auf welche wir aber, sweil sie nicht denGrund der praktischen Gesetze, sondern nur die subjective Wir-kung im Gemüthe bei der Bestimmung unserer Willkühr durch jenebetreffen und, (ohne jener ihrer Gültigkeit oder Einflüsse objectiv,d. i. im Urtheil der Vernunft etwas hinzuzuthun oder zu benehmen,)nach Verschiedenheit der Subjecte verschieden sein kann,j in praktischenGesetzen der Vernunft gar nicht Rücksicht nehmen.
Folgende Begriffe sind der Metaphysik der Sitten in ihrenbeiden Theilen gemein.
Verbindlichkeit ist die Nothwendigkeit einer freien Handlungunter einem kategorischen Imperativ der Vernunft.
Der Imperativ ist eine praktische Regel, wodurch die an sichzufällige Handlung nothwendig gemacht wird. Er unterscheidetsich darin von einem praktischen Gesetze, daß dieses zwar die