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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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in die Metaphysik der Sitten. IH.

hängt, seiner Vorschrift nach, gänzlich von der Theorie der Naturab; nur das Praktische nach Freiheitsgesetzen kann Principien haben,die von keiner Theorie abhängig sind; denn über die Naturbestim-mungen hinaus gibt es keine Theorie. Also kann die Philosophieunter dem praktischen Theile (neben ihrem theoretischen) keine tech-nisch-, sondern blos moralisch-praktische Lehre verstehen;und wenn die Fertigkeit der Willkühr nach Freiheitsgesetzen, im Ge-gensätze der Natur, hier auch Kunst genannt werden sollte, sowürde darunter eine solche Kunst verstanden werden müssen, welcheein System der Freiheit gleich einem Systeme der Natur möglichmacht; fürwahr eine göttliche Kunst, wenn wir im Stande wären,das, was uns die Vernunft vorschreibt, vermittelst ihrer auch völligauszuführen und die Idee davon ins Werk zu richten.

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Von der Eintheilung einer Metaphysik der Sitten *).

Zu aller Gesetzgebung, (sie mag nun innere oder äußere Hand-lungen, und diese entweder u priori durch blose Vernunft, oder^ durch die Willkühr eines Anderen vorschreiben,) gehören zwei Stücke:erstlich, ein Gesetz, welches die Handlung, die geschehen soll,objectiv als nothwcndig vorstellt,' d. i. welches die Handlung zurPflicht macht; zweitens, eine Triebfeder, welche den Bestim-mungsgrund der Willkühr zu dieser Handlung subjectiv mit der

*) Die Deduktion der Eintheilung eines Systems, d. i. der Beweisihrer Vollständigkeit sowohl, als auch der Stetigkeit, daß nämlich derUebcrgang vom cingctheilten Begriffe zum Gliede der Eintheilung in derganzen Reihe der Untereintheilungen durch keinen Sprung (lllvisio xer saltum)geschehe, ist eine der am Schwersten zu erfüllenden Bedingungen für denBaumeister eines Systems. Auch was der oberste eingetheilte Be-griff zu der Eintheilung Recht oder Unrecht (aut las aut nekas) fei,hat seine Bedenklichkeit. Es ist der Act der freien Willkühr überhaupt.So wie die Lehrer der Ontologie vom Etwas und Nichts zu oberst an-fangen, ohne inne zu werden, daß dieses schon Glieder einer Eintheilungsind, dazu noch der eingetheilte Begriff fehlt, der kein anderer, als derBegriff von einem Gegenstände überhaupt sein kann.

Kant s. W. V.

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