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5 (1838) Immanuel Kant's Metaphysik der Sitten : in zwei Theilen, Rechtslehre, Tugendlehre, nebst den kleineren Abhandlungen zur Moral und Politik
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in die Metaphysik der Sitten. I.

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gung heißen, und weil die Verbindung der Lust mit dem Be-gchrungsvermögen, sofern diese Verknüpfung durch den Verstandnach einer allgemeinen Regel, (allenfalls auch nur für das Subject)gültig zu sein geurtheilt wird, Interesse heißt; so wird diepraktische Lust in diesem Falle ein Interesse der Neigung/dagegenwenn die Lust nur auf eine vorhergehende Bestimmung des Be.gehrungsvermögens folgen kann, so wird sie eine intellektuelle Lust,und das Interesse an dem Gegenstände ein Vernunftinteresse genanntwerden müssen; denn wäre das Interesse sinnlich und nicht blos aufreine Vernunftprincipien gegründet, so müßte Empfindung mit Lustverbunden sein und so das Begehrungsvermögen bestimmen können.Obgleich, wo ein blos reines Vernunftinteresse angenommen werdenmuß, ihm kein Interesse der Neigung untergeschoben werden kann,so können wir doch, um dem Sprachgebrauchs gefällig zu sein, einerNeigung selbst zu dem, was nur Object einer intellektuellen Lust seinkann, ein habituelles Begehren aus reinem Vernunftinteresse ein-räumen, welche alsdann aber nicht die Ursache, sondern die Wirkungdes letzteren Interesse sein würde, und die wir die sinnenfreieNeigung (propensio intelleetuslis) nennen könnten.

Noch ist die Concupiscenz (das Gelüsten) von dem Be-gehren selbst, als Anreiz zur Bestimmung desselben, zu unterscheiden.Sie ist jederzeit eine sinnliche, aber noch zu keinem Act des Be-gehrungsvermögens gediehene Gemüthsbestimmung.

Das Begehrungsvermögen nach Begriffen, sofern der Bestim-mungsgrund desselben zur Handlung in ihm selbst, nicht in demObjecte angetroffen wird, heißt ein Vermögen, nach Belieben zuthun oder zu lassen. Sofern es mit dem Bewußtsein des Ver»mögens seiner Handlung zur Hervorbringung des Objects verbundenist, heißt es Willkühr; ist es aber damit nicht verbunden, soheißt der Actus derselben ein Wunsch. Das Begehrungsvermögen,dessen innerer Bestimmungsgrund, folglich selbst das Belieben in derVernunft des Subjects angetroffen wird, heißt der Wille. DerWille ist also das Begehrungsvermögen, nicht sowohl, (wie dieWillkühr,) in Beziehung auf die Handlung, als vielmehr aus den