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1 (1889)
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374
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2. Anhang.

taten in solchen Schaden zu setzen, man eines jedweden unpassioniertenluckieio zu beurtheilen anheim giebet." Ebenso wird von dem Holz-handel behauptet, daß Raule ihn nur zu eigenem Nutzen betrieben habe.Die Remedurvorschläge werden mündlich in Aussicht gestellt, ein Zeichen,daß der nicht genannte Verfasser unter denen zu suchen ist, welche nun-mehr zur täglichen Umgebung des Kurfürsten gehörten. Durch eineOrder ä. ä. Cöln, den 25. Januar 1698 o wurde dem General-direktor aufgegeben, sümmtliche die Marine und den Holzhandel be-treffenden, hinter ihm befindlichen Dokumente binnen acht Tagen bei Ver-meidung der Ungnade an die zur Untersuchung der Rechnungen kom-mittierten Geh. Hof- und Kammerrüthe von Chwalkowski und Lindtholzabzuliefern. In seiner Verantwortung vom 3. Februar^ wiederholt erim Wesentlichen das bereits früher Gesagte. Hinsichtlich des Holzhandelsberuft er sich insbesondere auf ein ihm am 10. Januar 1693 ertheiltesGeueralprivilegium, welches ihm das ausschließliche Recht verlieh, fürdie afrikanische Kompagnie in den kurfürstlichen Heiden Holz zu kaufenund bearbeiten zu lassen, und das zugleich allen Edelleuten verbot, inden brandenburgichen Landen aus ihren Wäldern Holz zu verkaufen, bevorsie es Raule auf Rechnung der Kompagnie zum Kauf angeboten. AufGrund dieses Privilegs hält er sich zu einer Rechnungslegung nichtfür verpflichtet; er hebt hervor, daß er freiwillig einen Theil feinesProfits dem Kurfürsten angeboten und darauf durch den Ober-Präsidentenerfahren habe, daß jener Danckelman ^ nnd er selbst ^ davonerhalten sollten. Er habe 7789 Thlr. dabei verdient, und diese werdeihm der Kurfürst hoffentlich belassen. Zum Schluß bittet er von einerferneren Inquisition Abstand zu nehmen, da er sonst aller Orten seinenKredit verlieren und die Kompagnie nothwendig zu Grunde gehen würde.Wie begründet aber auch seine Vorstellungen gewesen sein mögen, siehalfen ihm nichts. Der jetzt ans Ruder gekommenen Partei, an derenSpitze der Oberkämmerer Freiherr Kolbe von Wartenberg ^ getreten, lagdie Kolonialpolitik gänzlich fern. Sie hatte sich vorgenommen, alle die-jenigen zu beseitigen, welche Danckelman nahe standen oder unter seinerProtektion in die Höhe gekommen waren.

6 L. 65. 21. Zu der erwähnten Untersuchungskommission gehörten nach derAnm. 3 zitierten Instruktion auch noch der Oberkammerherr Joh. Kas. Kolbe zuWartenberg und der Oberhofmarschall Phil. Karl Freih. von Wylich zu Lottum. Die Mit-glieder der Kommission waren sämmtlich zu Oberdirektoren der Domänen ernannt worden.

' ä. ä. Berlin, den 3. Februar 1698. L, 65. 21. Uber das Raule'scheHolzmonopol s. im übrigen Breysig, a. a. O-, S. 80. 81.

b S. über ihn Klaproth's Notizen bei Stölzel, a. a. O., Bd. 1, S. Eff.