Z 2. Arguin.
347
der Scnegalkompagnie verblieb, gestaltete sich späterhin zur — theoretischen— Streitfrage zwischen Brandenburg-Preußen und Frankreich, denn faktischwurde ersteres von der Stunde seines Besitzes an niemals darin gestört. DieFolge des Raulescheu Berichtes war nämlich, daß noch im Jahre 1684eiiüge Schiffe für gemeinschaftliche Rechnung des Großen Kurfürsten undseines Generaldirektors nach Arguin ausgerüstet wurden. Das eine vonihnen, den „Morian", konfiszierte bekanntlich im Januar 1685 dieSenegalkompagnie, als es au der Mündung des Gambia Handel trieb?Dadurch ließ man sich aber nicht abhalten, im Juli desselben Jahres aufsNeue ein Schiff „Der rothc Löwe" unter dem Kommando von CornelisReers hinzusenden? Am 1. Oktober langte dieser daselbst an, und einigeTage darauf gelobten ihm die im Kastell wohnenden Eingeborenen Treue.Bald nachher erfuhr er von zwei Häuptlingen, daß ihr König ZijetWilde Heddij gewillt sei, diejenigen, welche das Kastell wieder aufbanten,mit dem ausschließlichen Handel zu privilegiercn. Bei einer Zusammen-kunft, welche er im Mürz mit letzterem hatte, erhielt er dies auch zn-gcstanden. Der König gelobte ihm nicht allein eidlich von den Branden-burgern nimmermehr abzufallen und ihm, falls er im nächsten Jahrekäme, das Kastell einzurüumen, sondern er erklärte sich überdem zum Ab-schlüsse eines festen Bündnisses bereit. Ja, er wollte sogar einen seinerUnterthanen an den Großen Kurfürsten senden, um direkt zu erfahren, obsich alles auch wirklich so verhielte, wie man es ihm mitgetheilt. AlsReers darauf im Jahre 1687 wiederkehrte, kam am 20. Dezember zwischenihm und Zijet Wilde Heddij ein förmlicher Vertrag ^ zu Stande, ein Ver-
b S. oben S. 19V ff.
° Commission für den Capitän de Marine Cornelis Reers, führend das Schiff„Der rothe Löwe", nm ans Argupn in Barbarien zu negociiren, 4. 4. Cöln, den19. Juni 1685. L. 65. 11. — Die Angaben des Textes beruhen im übrigen aufdem — in holländischer Sprache geschriebenen — „Auszug aus dem Journal desrothen Löwen", R. 65. 20. Der letztere ist in ziemlich korrekter Übersetzung in „Branden-burg-Preußen", S. 45 ff., wiedergegeben. Einer der größten Schnitzer findet sich S- 48Z. 3 v. n.; es heißt daselbst: „(Der König) schwor, .. . daß er Lambert und ähnlicheLeute hier nicht mehr haben wolle, weil dieser ihre alten Gebräuche nicht achte under außerdem den König gescholten habe, daß seine Maaren verbrannt worden seien, wassie sehr aufgebracht hätte." Das holländische Original lautet: „4at sisn vaar vsrbrantn'ss, 4 rvelk 8sor booob bis basr is Asatkrontsort." Demnach hätte übersetzt werdenmüssen: „(Der König) schwor, . . . daß er Lambert solchergestalt (in onlker vosAön)hier nicht mehr haben wolle, weil dieser ihre alten Gebräuche nicht achte und er außer-dem den König gescholten habe, daß sein Vater verbrannt worden, was bei ihnen fürsehr schimpflich gilt."
' Nrk. Th. II, Nr. 121.