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1 (1889)
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8 3. Unter Friedrich Wilhelm I.

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soweit gegangen war, das; er die von ihnen gesandten Kapitäne ohne einebesondere Abgabe überhaupt nicht mehr znlassen wollte, so baten sieden König nm ein Oktroi auf 25 Jahre, welches sie gegen ein jährlicheAbgabe von 200 Thlr. ermächtigte, nach Arguin zwar unter könig-licher Flagge, aber nach eigenem Gefallen zu handeln.^ Sie er-höhten alsbald die Rckognition ans das Doppelte, verlangten jedochdafür ein ausschließliches Privileg zu der beregten Fahrt. Friedrich

Wilhelm ließ sich darauf nicht ein; theils war ihm die angebvteneEntschädigung zu gering, theils wollte er nicht ganz vom Handelausgeschlossen sein und noch weniger sagte es ihm zu, sich auf einenso langen Zeitraum hinsichtlich der Veräußerung Argnins die Händezu binden?^

Der Umstand, das; sich innerhalb sieben Monaten kein Käufer ge-funden hatte, veranlasse den König, die Geheimen Rüthc von Ilgen,von Kraut und Cramer, sowie den Marincrath Ramler mit der Wahr-nehmung „der afrikanischen Dachen" zu beauftragen; später wurde ihnennoch der Wirkliche Geheime Estats-Rath von Crentz zngcsellt."^ Diesebeschlossen im Januar 1714 ^ unter Vorbehalt der — nachträglich er-folgten — königlichen Genehmigung im Hinblick auf den engen Zusammen-hang, welchen die Frage der Fortsetzung der Kompagnie mit dem ostfriesischenSuccessionsintcresfe hätte, die Festungen nicht schlechterdings an eine fremdeMacht zu verkaufen, sondern den Versuch zu machen, ob die Stadt Emdenallein oder in Verbindung mit anderen Interessenten geneigt wäre, sichder Kompagnie anznnehmen. Doch sollte eine günstige Verkaufsgelegen-heit nicht vorübergelassen werden. Im Verfolge des ersten Beschlusseserging an den Gesandten Meincrtzhagen die Order, sich in Hollandnach Leuten nmzusehen, welche von Emden aus gegen eine jährlicheRckognition von 1000 Thlr. und zwölf Mohren den Handel nach denguineischen Besitzungen für ihre eigenen Kosten übernehmen wollten. Unterden gleichen Bedingungen war der König bereit, einigen englischen Kauf-leuten, an deren Spitze wiederum Heinrich Johnson stand, Paß undPavillon zu crtheilen. Interessant ist hierbei die Antwort, welche er

^ Urk. Th. II, Sir. 180 und 183.

^ Order an Meinertzhagen und Ravenstein, 1. ä. Berlin, den 9. Dezember 1713.R. 65. 34.

a) Urk. Th. II, Nr. 181. b) Order, ä. ä. Berlin, den 16. Dezember 1713.R. 65. 34.

22 Konferenzpratokoll, ä. ä. ^otum auf der geheimen Rathsstube, den 13. Ja-nnarii 1714. U. 65. 53.

2° Urk. Th. II, Nr. 184.