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3. Kapitel. Die brandenburgisch-afrikanische Kompagnie.
Würden, als die anderer Nationen. Er möge sich nur nicht — dasging auf Nanle — durch solche staatische Unterthancn, welche durch Ein-tritt in fremde Dienste die Privilegien umgingen und ihren Bortheilsuchten, etwas Falsches vorspiegcln lassen.
Mit dieser Resolution erklärte sich der Kurfürst zufrieden.
Die holländisch-westindische Kompagnie lies; sich aber trotz der ebengeschilderten Verhandlungen in der starrsten Verfolgung ihres vermeint-lichen Rechtes nicht stören. Ihre Befehlshaber in Guinea konfiszierten— und hiermit kommen wir auf unseren Ausgangspunkt zurück — das,,Wappen von Brandenburg". Den Vorgang selbst schildert ein Augenzeuge,der Matrose Jansen Jongmann," wie folgt: Der Kapitän Bartelsen hatim Monat Januar 1681 zwischen Assena und dem Kap der drei Spitzenans Land segeln müssen, um Wasser zu holen. Am frühen Morgenwollte er wieder in Sec gehen, wurde aber durch einen Seewind ge-zwungen, bald darauf etwa 3 Meilen vom Kastell Axim anznlegcn, umLandwind abznwarten. Diese Gelegenheit hatten die dortigen Neger be-nützt, ein Fas; Wein von ihm zu erhandeln. Nachdem er ihnen dies,sonst aber nichts verkalkst, war er bei Assena, etwa 20 Meilen von allenFestungen und Kontoren der holländischen Kompagnie entfernt, vor Ankergegangen. Dort hatten ihn die Kapitäne Tvrner und Schvtsmann ge-zwungen, auf die von ihnen befehligten Kvmpagnieschiffe zu kommen; alssie jedoch alles in gehöriger Ordnung befunden, hatten sie ihn sammt seinemSchiff wieder freilassen wollen, aber auf den Widerspruch der Schiffs-bcsatzungcn nach Elmina aufgebracht. Dort ist das Schiff von demGeneraldirektor und dessen Rat konfisziert" und Bartelsen nebst denk
" Jongmann war damals Matrose auf dem holländischen KompagnicschiffeOonstantia. Er wurde in Vlissingen am 20. Dezember 1.081 als Zeuge vernommen.Das (in holl. Sprache abgcfaßte) notarielle Protokoll war einem Memorial des kur-fürstlichen Gesandten von Diest an die Generalstaaten beigefügt. Diest übersendet beidesdem Kurfürsten, ä. ä. Haag, den 10./20. Januar 1682. L. 65. 8.
^ In den Gründen des vom „Generaldirektor und Rath über die Nord- undSüdküste von Afrika" abgefaßten Urtheils, ä. 4. St. George dcl Mina auf Guinea,den 20. März 1681, wird ausgeführt: Das „Wappen von Brandenburg" sammt seinerganzen Ladung wird konfisziert, weil es von einem.gcborcnen Blissinger (dem KapitänJoris Bartelsen) kommandiert und von staatischen Unterthanen ausgerüstet ist unddessenungeachtet an solchen Orten Handel getrieben hat, welche der holl.-westind. Kompagniegehörten. Der Kapitän nebst seiner Mannschaft wird anstatt der verdienten Todesstrafedamit bestraft, daß sie von der afrikanischen Küste fortgebracht werden und nie anders,als im Dienste der westind. Komp, zurückkehren dürfen. R. 65. 8.
In einem Berichte an den Kurfürsten, ä. ck. Berlin, den 20./30. April 1682,R. 65. 8, meldet Raule, daß der Kapitän Torner vor der in Seeland zusammen-bernfenen Generalversammlung der westindischen Kompagnie ausgesagt habe, der wahre