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1. Kapitel.
Friedrich Wilhelm ließ indeß dieses Schreiben unbeantwortet.Das gleiche Schicksal traf ein späteres Mahnschreiben des Königs,"-^unseres Erachtens ein Beweis dafür, daß der Kurfürst sich uoch immermit der Hoffnung trug, das zur Erwerbung Tranquebars nvthige Geldznsammenzubringen. Nach einer freilich nicht datierten Urkunde, dieaber nur aus dieser Zeit stammen kann, hatte sich der Kurfürst jetztentschlossen, aus eigenen Mitteln außer „zwei Schiffen nebst aller Zu-behör" 10000 Thalcr zu geben und in seinem clevischen Statthalter, demFürsten Joh. Moritz von Nassau, sowie in seinem Oheim, dem HerzogFranz Karl von Sachsen-Lauenbnrg, Partieipanten mit Einlagen von1200 bezw. 3000 Thalern gefunden."''' Weitere erhebliche Beträgesind allem Anschein nach nicht mehr gezeichnet worden.
ä. ä. Kopenhagen, 6. Oktober 1652. ebenda.
<A, die Th. II, Nr. 16 abgedruckte Urkunde, ein „äoeuinsntnm kugitivum/'das ohne jeden Zusammenhang und leider auch ohne Datierung sich im Kön. Staats-archiv zu Aurich gefunden hat und zwar mitten in Akten, welche ostfriesische Verhält-nisse aus den Jahren 1683—90 betreffen. Wie es dorthin gekommen ist, läßt sichnicht sagen. Es ist, wie die von Schlezer zu dem Oktroi vom März 1647 sntworfenenKonditionen (Th. II, Nr. 6), ein an das Oktroi vom 10. Aug. 1651 sich anschließenderProspekt (s. Anm. 86), welcher, nach der darin hervorgekehrten Gleichberechtigung derJuden bei der Kompagnie zu urtheilen, auf den strenggläubigen kalvinistischen Gijselsals Verfasser zuriickzuführen sein möchte. (S. von Treitschke, a. a. O., S. 462: „Jeneralttestamentarische Zug, der überall den strengen Kalvinismus bezeichnet, war den gott-seligen Domine's der niederländischen Gomaristen so scharf ausgeprägt, daß sie oft vonder Kanzel herab die Holländer als den neuen Stamm Juda, die Kinder Abrahams alsdie nächsten Glaubensverwandten der rechtgläubigen Protestanten priesen.")
Daß sich jene Urkunde auf die hier behandelte Kompagnie bezieht, sagt sie selbstin der Überschrift. Es kommt also nur darauf an, den Zeitpunkt der Einzeichnungdes Kurfürsten festzustellen. Dies muß im Oktober oder November 1852 geschehen sein,weil wir annehmen können, daß die beiden andern Unterzeichner der Urkunde dem Beispiele des Kurfürsten alsbald gefolgt sind. Fürst wurde aber Graf Moritz von Nassauerst im November 1652; da er sich hier als „Fürst zu Nassanen" unterzeichnet, kanndies zeitigstens in diesem Monat geschehen sein. Er befand sich damals in der täg-lichen Umgebung des Kurfürsten und mag wohl besonders im Hinblick auf die kurzzuvor ihm zu Theil gewordene Auszeichnung der Wahl zum Meister des St. Johanniter-Ordens zur Einschreibung sich veranlaßt gesehen haben; vielleicht steht sie auch mit demim Februar erfolgten Verkauf seiner Brasilranischen Sammlung an den Kurfürsten imZusammenhangs. (S. Urk. und Aktenst., Bd. 4, S. 920 ff.; Driesen, a. a. O., S- 168 ff.und 106 ff.) — Der andere Unterzeichner ist der durch seine zweite Ehe mit derPrinzessin Katharina von Brandenburg ein Oheim des Großen Kurfürsten gewordeneFranz Karl Herzog zu Sachsen-Lauenbnrg (ft 1669).
Der Beglaubigungsvermerk rührt wahrscheinlich von einem kurfürstlichen Ein-zahlungskommissar her; ich muthmaße sogar, daß der Name verstümmelt ist undG.(erhard) Dieckmann heißen soll; ein solcher war im Jahre 1652 kurfürstlicher Steuer-beamter. S. Urk. u. Aktenst. Bd. 10, S. 246.