Falle die zugelassene Person nicht französisch spräche, man ganzstumm bleiben und die Zusammenkunft ein blvses Besehen seynwürde.
7) „Nach Sonnenuntergang wird die Umzäunung des Gar-tens von Longwood als die Gränze angesehen werden; zu dieserStunde werden dann die'Schlldwachten um dieselbe her ausgestellt,jedoch so, daß sie den General Bonaparte durch eine Beobachtungseiner Person nicht incvmmodircn sollen, im Falle er späterhin inden Garten spazieren gehen möchte. Während,der Nacht werdendie Schildwachten bis an das Haus herangczogen werden, wie dasschon früher der Fall gewesen ist. Bis am andern Morgen dieSchlldwachten wieder vom Hause und Garten entfernt sind, wirdniemand zugelaffen."
Anmerkun g. Bei großer .Hitze ist die Zeit nach Sonnen-untergang die einzige, wo man spazieren gehen kann. Um nunnicht den Schildwachten zu begegnen, muß man schon am HellenTage ins Haus zurückkehren, obgleich es ganz unmöglich ist, wäh-rend des Sonnenscheins anszugehe», da die Umgegend keine»Schatten, kein Wasser, kein Gras und kein kühles Plätzchen hat.Nach dieser neuen Beschränkung darf mau des Abends nicht mehransgehen; der Kaiser kann sich nicht mehr Bewegung zu Pferdemachen und muß iu dem kleinen, engen, schlecht gebauten, ungesun-de» Hause bleiben, wo er nicht einmal Wasser hat. Man ver-säumte keine Gelegenheit, um ihm den größten Mangel an Äch-tung zu beweisen. Seine sonst feste Constitution ist hierdurchschon sehr angegriffen.
8) „Jeder für Longwood bestimmte Brief wird bei dem.Gou-vernement in einem Couvert versiegelt und so an den Offizier ge-schickt werden, der ihn dann versiegelt dem Offizier der Suitedes General Bonaparte zu behändigen hat, an welchen er gerich-tet ist. Dieser kann demnach versichert seyn, daS niemand als derGouverneur des Briefes Inhalt kennt.
Eben so muß jeder Brief, der zu Longwood wohnenden Per-sonen dem Offizier von Dienst unter einem zweiten versiegeltenund an den Gouverneur addressirten Couvert eingehändigt werden;vermöge dieser Maaßregcl kann jeder gewiß seyn, daß nur derGouverneur den Inhalt des Brieses erfährt. 'Kein Brief darf ge-schrieben oder weggcschickt, keine Commuuiealiou, von welcher Artsie auch sei, darf gepflogen werden, außer unter Beobachtung desgedachten Verfahrens. Alle Corresxondenz auf der Insel, istverboten, mit alleiniger Ausnahme dessen, was der Liserant derLebensmittel etwa schlechterdings mj.zutheilen haben möchte. Die