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3 (1841) Von 1688 bis 1739
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Die europ. Staaten. Pragmatische Sanktion. 523

daher diese pragmatische Sanction in allen einzelnen österrei-chischen Erblandcn (von 17201724) förmlich annehmen,und wendete Alles auf, scheuete kein Opfer, vergaß alle ihmzugefügten Beleidigungen, um die Gewährleistung des Erb-folgegesetzes wo möglich von allen europäischen Staaten zu er-halten. Das war unter allen Umständen ein Mittel, ihn zugewinnen. Ausserdem wünschte er sehr, die ostendische Han-delscompagnie aufrecht zu erhalten. Ripperda wusste das undwurde in seinen Bemühungen durch einen der Zufälle unter-stützt, welche damals so oft die Schicksale der Staaten we-nigstens für den Augenblick bestimmten. Ganz unerwartetschnell beschloß nämlich der Herzog von Bourbon, welcher dieStaatsangelegenheiten Frankreichs unter dem Namen des 15jäh-rigcn Königs Ludwigs XV. leitete, diesen früher, als vorherbeabsichtigt worden war, mit der Tochter des Stanislaus Les-cinski zu verheirathen. Die siebenjährige Braut des Königs,die Tochter Philipps V., wurde daher nach Spanien zurück-geschickt, und das vom spanischen Königshause natürlich alseine höchst schimpfliche Beleidigung ausgenommen. Die fran-zösischen Prinzessinnen, die Braut des Jnfanten Don Carlosund die Witwe König Ludwigs mussten nebst den französischenGesandten und Consuls sogleich Spanien verlassen, der Con-grcß in Cambray löste sich auf und nach 25jähriger bittererFeindschaft schlossen Oesterreich und Spanien nicht nur eiligFrieden, sondern auch ein Bündniß und einen Handelsvertragab. In dem öffentlichen Friedensschlüsse gewährleistete Philipp V.die Erbfolgeordnung, welche der Kaiser in der pragmatischenSanction angcordnet, dieser dagegen die Erbfolge in Spanien,wie sie im utrechter Frieden festgesetzt worden war. In demgeheimen Bündnisse sagten beide Theile einander gegenseitigenBeistand zu für den Fall, daß sie angegriffen werden würden.Der Kaiser versprach auch, durch seine guten Dienste den Kö-nig Philipp V. zu unterstützen, wenn dieser daraus dringenwürde, daß der König von England sein (angebliches) Ver-sprechen halte, Gibraltar und Port-Mahon an Spanien zu-rückzugebcn, wogegen König Philipp den Schiffen des Kaisersund der Unterthanen desselben nicht nur freien Eintritt in alleHäfen, sondern auch für den Handel nach Indien, den ca-

April

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so. Apn'l1. Mal1725