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3 (1841) Von 1688 bis 1739
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Universitäten.

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nißreiche Oberst Camas, der bei ihm viel galt'), ihn oft be-sänftigt und dadurch von nachtheiligen Verfügungen, zu denener in der ersten Aufwallung nur zu sehr geneigt war, abge-'halten hatten.

So sehr er nun gegen Dinge eingenommen war, derenNutzen er nicht einsah, so leicht war er für alles wirklichNützliche zu gewinnen. Sein Leibarzt Gundelsheim, ein Rei-segefährte Tourneforts, brachte es so dahin, daß der vor demPotsdamer Thore gelegene Hopfen- und Küchcngarten zumbotanischen Garten eingerichtet wurde und daß alle ausländi-schen Gewächse aus den königlichen Garten in Schönhausen,Charlottenburg, Potsdam und Honslardyk dahin gebracht undeinem Oberaufseher übergeben werden mussten

Vorzüglich die Aufsicht über die Studirenden und Can-didaten der Theologie gab zu mehreren Verfügungen Veran-lassung, auch (30. Sept. 1718) über den Umfang ihrer Stu-dien und die mit ihnen anzustellenden Prüfungen. Um denBesuch der inländischen Universitäten zu befördern, sollte jederlutherische Theolog wenigstens 2 Jahre in Halle studirt haben(9. Jan. 1726) und Niemand zu einem Pfarramte befördertwerden, der nicht 3 Jahre auf inländischen Universitäten undGymnasien, in Frankfurt, Halle, Königsberg, Duisburg, Sin-gen und Ham oder auf den reformirten Universitäten Utrechtund Basel studirt haben würde (1. Nov. 1727). JederStudent, der ein Stipendium bezog, sollte jährlich eine Ar-beit, welche Beweis seiner Fortschritte gäbe, an die Facultätabliefern und nach Ablauf von 3 Jahren disputircn, sonst keineAnstellung erhalten (14. Mai 1726).

In einer günstigem Lage befand sich die Universität Kö-nigsberg, vielleicht zum Theile wegen ihrer größeren Entfernungvon Berlin; wenigstens verringerte der König ihre Einkünftenicht, befreiete sie vielmehr (1716 und 1722) von den Quar-tiergeldern und vergütete ihr (1718) die genommene Accise-

1) Mosers Leben 1. S. 168 f- S. auch über ihn die Vor-rede zu der Oorres^onäancs äs k'rsäerie II. avec IVlr. et lvlaä. äsOsums.

2) König I. S. 61, aus Küsters Berlin III. S. 202-