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Buch Vl Zweites Hauptstück.
straft werden, weil er seiner Prädestination nach nicht andershabe handeln können'). Genug, der König erließ (8. Nov-1723)ein Rescript an die Universität, daß ihm hinterbracht worden,der Professor Wolf solle in öffentlichen Schriften und Vor-lesungen solche Lehren vortragen, welche der im göttlichen Wortegeoffenbarten Religion entgcgenständen; daher habe er rcsolvirt,ihn seiner Professur zu entsetzen und ihm das Lehren zu ver-bieten; das mache er der Universität mit dem allergnadigstcnBefehle bekannt, dem Wolf anzudeuten, daß er binnen 48Stunden nach Empfang dieser Ordre Halle und alle preussischenLande bei Strafe des Stranges räumen solle ^). Wolf musstemit seiner schwangeren Gattin im Winter Halle verlassen, er-hielt jedoch sogleich an der Universität Marburg eine Anstel-lung'). Seine Schriften wurden (1727) wohl vorzüglich aufBetrieb des Professors der Theologie, Joachim Lange, beiStrafe der Karre verboten, dagegen mussten Lange's sehr zahl-reiche und sehr umfangreiche Werke unter den Titeln: aposto-lisches, mosaisches, biblisches u. s. w. Licht und Recht genannt,welche keinen Absatz fanden, von jeder Kirche im Branden-burgischen aus deren Vermögen angeschafft werden").
Der Pastor Fischer, welcher seine Bedenklichkeiten überDreieinigkeit und Erbsünde bekannt machte, wurde (1725) ausKönigsberg verbannt*) und den Obcrhofpredigern Noltcnius
1) Benckcndorf II. S. LZ beschuldigt dm Professor Gundling inHalle, daß dieser seinen Bruder, den geheimen Rath, Hofnarren u. s. w.Paul Gundling, veranlasst habe, dem Könige das Obige vorzustcllcn!
2) Bei Cramer zur Gesch. Friedrich Wilhelms I. u. s. w. S. 72.
3) Hofbauer in der Gesch. d. Universität Halle S. 199, und Königin der Beschreibung Berlins unter Friedrich Wilhelm I. Lhl- II. S. 120hätten die aus Gotscheds histor. Lobschrist auf Wolf in Büschings Bei-trägen zur Lebensbeschreibung u. s. w. Thl. I. S. 9 u. 11 angeführteBeschuldigung, daß Franke'in einer Predigt das Wehe über Wolfs schwan-gere Frau gerufen, nicht wiederholen sollen, da sic Büsching Lhl. II. inder Vorrede aus guten Gründen zurückgenommen.
4) König II. S. 120. Diese Werke Lange's bestehen aus einerziemlichen Anzahl von Folianten.
5) Baczko VI. S. 442.