Hausgesetz. Verwaltung.
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andere Güter mit einem eigenen Fideicommiß belegt wordenwaren. Keiner seiner Nachfolger sollte diese Lander und Gü-ter unter irgend einem Vorwände verpfänden, verkaufen, ver-schenken oder sonst veräußern dürfen, was auch schon nach denHausgesetzen unstatthaft sei. Ausdrücklich wolle er (FriedrichWilhelm) nun dieses für alle seine Nachkommen immerwah-rende unverbrüchliche Gesetz geben und auf spater erworbeneGüter, Besitzungen und Einkünfte ausdehnen. Er incorporirtedaher der Krone auf ewig alle jetzigen Besitzungen und künf-tigen Erwerbungen, hob den bisherigen Unterschied zwischenSchatull- und ordinairen Kammergütern auf und legte allenneuen Erwerbungen die Eigenschaft rechter Domanial- undKammergüter bei. Jede immerwährende Alienirung derselbensolle null und nichtig und der jedesmalige König von Preus-sen befugt sein, sie aufzuheben und zurückzunehmen ohne Er-stattung. Er verpflichtete seine Nachkommen, darüber unver-brüchlich zu wachen. Kaum hatte er dieses Hausgesetz gege-ben, als er sich auch schon veranlasst sah, selbst dagegen zuhandeln. Er gab (17. Oct. 1713) das Domainenamt Biegendem Fürsten Menschikoff, gelegentlich des mit diesem getroffe-nen Abkommens über Stettin, wie wir bereits angeführt ha-ben, zu Lehn, doch sollte zur Aufrechthaltung des Hausgese-tzes ein Stück gleichen Werthes von heimgefallenen Lehen odersonst zu den Domainen gebracht werden, was auch unstreitiggeschehen ist, da man weiß, daß er durch neuerkaufte Gütersein Haus sehr bereichert hat').
Vorzüglich zu Rcgierungs- und Verwaltungsbeamtetenwählte der König Männer jeden Standes, ohne Rücksicht aufGeburt, Lutheraner wie Reformirte, weniger gern Katholiken,gegen die er ein Vorurtheil hatte. Nur auf Tüchtigkeit nachseiner Art und Weise sah er. Jährlich wenigstens ging er den
1) Ln der Instruction des Generaldicectoriums befahl er (17ZZ) dar-auf zu achten, wenn ein ansehnliches Gut zu kaufen sei, ob es mit Vor-theil geschehen könne und 5 Procent vom darauf gewendeten Kapital trage.Kleinere Güter als zu 40,000 Thlr. wollte er nicht haben, je größer siewaren, desto besser, bis zu 150 —200,000 Thlr- Im Magdeburgk-schcn sollten jährlich wo möglich für 100 — 150,000 Thlr. Güter ge-kauft werden.
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