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3 (1841) Von 1688 bis 1739
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Mannheim verlegte. Nun hob der König die über die katho-lischen Stifter verhängte Beschlagnahme seinerseits zwar auf,doch war der Kaiser über den derben Ton in Kannegieters Vor- ^stcllungen für die Evangelischen so erzürnt, daß er ihm den iHof verbot, worauf Friedrich Wilhelm dasselbe dem kaiserlichen ^Gesandten in Berlin that ^).

Sahen der Kaiser und der König von Polen schonungern, daß sich der König von Preussen überall derEvangelischen annahm, so waren sie nicht weniger eifersüch-tig auf dessen steigende Macht. Beiden war es sicher sehrunangenehm, daß er Stettin und die Odermündungcn ansich bringen wollte, so gern sie auch, wenigstens August,Schweden vom deutschen Boden entfernt sahen; allein nochweit größeres Mißvergnügen erregte es bei dem Könige von ^Polen, als er erfuhr, Friedrich Wilhelm bewerbe sich für ei-nen seiner Vettern um das Herzogthum Kurland. Nach demTode des Herzogs Friedrich Wilhelm von Kurland (1711) konntedessen Oheim, Ferdinand, der letzte Sprosse des KettlerschenStammes, nicht zum Besitze des Herzogthums gelangen, weilder Zaar Peter I. dasselbe für seine Nichte, Anna Jwanowna, 'die Wittwe des letztverstorbenen Herzogs, behielt, weshalb derim I. 1715 bereits sechszigjährige, unverheirathete HerzogFerdinand in Danzig lebte. Weil daher mit Wahrscheinlich- !keit auf keine Nachkommenschaft desselben zu rechnen war, sowünschte der König August das Herzogthum seinem Vetter,dem Herzoge von Sachsen-Weißenfels, zu verschaffen, die pol-nischen Großen dagegen, es einzuziehen und zur Krone zu schla- ,gen, damit es, wie bereits im I. 1589 beschlossen, in Pa- >latinate und Starosteien verwandelt, in ihre Hände käme. Da-gegen waren, ausser den Kurländern selbst, der Zaar und Fried-rich Wilhelm, die es gern für den jungen Markgrafen Fried-rich von Brandenburg-Schwedt gehabt hätten, welcher die ver-wittwete Herzogin heirathen sollte, worüber sie bereits einenbesonderen Vertrag geschlossen hatten. Deshalb wendeten sich ,

1) IVlauvillon II. x. 2. ES dauerten jedoch die Zwistigkeiten noch !länger, denn noch am 9. Juni 1724 schrieb Seckendorf an Eugen, für ldie noch nicht zurückgegebency Einkünfte von Hammcrsleben wolle der Kö- lnig den Geistlichen genugthun. Försters Urkundenbuch II. S. 6. l