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G ö c z.
piere zu entwenden. Das geschah, der Sccretair flüchtete,Bassewitz holte ihn ein und erfuhr nun, daß Görz Urheberdes ihm gespielten Streichs war. Er ging sogleich nach Schwe-den und, als'er sich dort nicht mehr für sicher hielt, nachBerlin, wo ihn der König schützte. Dem Baron von Görz,welcher kurz vorher noch den schwarzen Adlerorden erhaltenhatte, lag Alles daran, Bassewitz verächtlich zu machen. Erschrieb diesem daher (14. Juli) einen Brief voller Schmähun-gen: ein so infamer Mensch könne nach den mildesten Gesetzennur durch den Henker für seine Niederträchtigkeiten bestraft wer-den. Basscwitz antwortete, indem er Alles, was er erhalten,doppelt zurückgab. Görz kam selbst nach Berlin, allein derKönig befahl ihm: weil er Brouillamini unter den preussischenMinistern mache, Berlin binnen 10 und den preussischenStaat binnen 24 Stunden zu räumen, und, als das nichtwirkte, ließ er ihn durch seinen Günstling, den GeneralGrumbkow, drohen, ihn mit Gewalt sortzuschaffcn. Görzverlangte nun von Grumbkow die Bezahlung von 4000 Tha-lern, welche dieser im Spiele an ihn verloren, und erklärtees für eine Lüge, daß er Brouillamini unter den preussischenMinistern angerichtet, indem diese ohne ihn uneinig genugwären'). Der König wurde über diese Händel so verdrießlich,daß er allen Mitgliedern des geheimen Raths, sie möchten aus-wärtige oder Landessachen bearbeiten, jeden Privatvcrkchr, jajede Unterhaltung mit den in der Residenz befindlichen Gesand-ten verbot. Sie und ihre Familien sollten diesen weder Besu-che machen noch annehmen, mit ihnen auch bei Gastereien undMahlzeiten nicht zusammenkommen, noch Briefwechsel führen.Die fremden Gesandten verwies er in Geschäften ausschließlichan den ersten Minister der auswärtigen Angelegenheiten (Il-gen) und ließ ihnen offenherzig anzeigen, er habe keinen ge-ringen Verdruß davon gehabt, daß einer und der andere der inBerlin beglaubigten Minister sich in die inneren Sachen des könig-lichen Hauses gemengt, die preussischen Minister mit einanderzu brouilliren, gegen einander aufzuhetzen, wo nicht gar einigederselben bei ihm in Übeln Ruf zu bringen und zu stürzen ge-
1) Hojer I. S. 272. VIII. p. 873 u. IX. x. 267.
I^oräberg III. x. 113.
Juli
1714
9. Äug.