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Karl XII. und Friedrich Wilhelm I.
nen Feinden überließ, für eine Sache, welche ihn eigentlichunmittelbar nichts anging, wenn sie ihm auch nicht gleichgül-tig war, und alles das lediglich, um im gücklichsten Falle mitden größten Opfern, sicher mit dem Ruine eines großen Theilsseiner eigenen Lander, Schweden einige Provinzen zu retten.
Die Leistung der 7000 ManN Bundeshülfe würde Karl XU.so gut als nichts genützt, Prcussen aber für wesentlich fremdeInteressen in einen höchst gefährlichen Krieg verwickelt haben.
Von der anderen Seite lagen ihm die nordischen Verbün-deten dringend an, sich mit ihnen zu vereinigen und Theil ander Beute zu nehmen, welche die ausser den Festungen ganzvertheidigungslosen deutschen Provinzen Schwedens so bequemdarboten. Peter I. kam selbst zu ihm nach Berlin und ließes, um den König auf die Seite der nordischen Verbündetenzu ziehen, sicher nicht an Versprechungen fehlen, welche ihmnichts kosteten. Obgleich aber der König die für den Handelseines Staates so große Wichtigkeit Stettins und der Oder-mündungen vollkommen begriff und deren Besitz sehr wünschte,so war er doch rechtlich genug gesinnt, aus der traurigen Ver-legenheit Schwedens keinen Vortheil für sich ziehen zu wollen.
Es kam ihm zunächst darauf an, den Krieg von seinen Gren-zen zu entfernen und deshalb die Neutralität der deutschenProvinzen Schwedens zu bewirken- Es schien das in 'jederArt nicht nur der passendste, sondern der einzige Weg, demKönige Karl XII. diese Länder zu erhalten, und ausserdem würdeFriedrich Wilhelm den Uebergang der Festungen Pommerns,namentlich Stettins, in fremde Hände sehr ungern gesehenhaben.
Karl XII. gab daher dem General Wellingk, Statthaltervon Bremen und Verden, Vollmacht, mit Preusscn die Maß-regeln zu verabreden, welche zur Sicherheit der beiderseitigenStaaten gegen seine Feinde zu ergreifen sein möchten, mit demVersprechen, was Wellingk demgemäß abgeschlossen haben würde,zu bestätigen ').
Eben hatten die- nordischen Verbündeten in Wandsbeck be- 20. Junischlossen, sich Rügens zu bemächtigen und Stralsund zu er-
1)diloräberx 1. III. p. 19.