110 Buch V. Zweites Hauptstück.
Jede Provinz brachte ihren Glückwunsch und ein, wieman angab, freiwilliges Geschenk als Kronsteucr, die Kurmarkhatte es eben so freiwillig bis auf 160,000 Thaler erhöhet ').
In Königsberg bereits hatte zuerst der König von Polendem Könige Friedrich Glück gewünscht, in Berlin geschah dasnun, nach gemachter Anzeige von der vollzogenen Krönung,von dem Kaiser ^), den Königen von England und Däne-mark ^), welche sich schon vorher damit einverstanden erklärthatten, von dem Zaar Peter, den Generalstaaten, den schwei-zer Cantons, Savoyen, Florenz, Kurpfalz und Hannover,denen dann nach und nach die übrigen Staaten, Kur-Mainzund Trier (1703), Portugal (1704) und Venedig (1710)folgten. Der Meister des deutschen Ordens wendete sich mitseiner Protestation (v. 11. Febr. 1701), weil das Unternehmengegen kaiserliche Decrete, Kammergerichtsmandate und Achtser-klärung sei, dennoch ohne Erfolg an den Kaiser und an dieKurfürsten; nur Baiern und Köln waren für den Orden ').In Warschau hatten die polnischen Großen zu spät eine Be-rathung gehalten, um die Krönung Friedrichs zu hindern, die-ser jedoch einen förmlichen Revers gegeben, daß die königlicheWürde für Polen ohne Präjudiz sein solle °), was Viele be-ruhigte; bald darauf wars geschehen und auf dem Reichstagezu Warschau protestirten der Kronmarschall, der Kanzler undder Unterkanzler von Lithauen und der Landbote von Scndo-mir ohne Erfolg. Eben so vergeblich waren die bittcrn Er-
1) Vessers preussische Krönungsgcschichtc. Cölln an der Spree 1702,ausser 26 Seiten Zuschrift 92 Seiten Folio. Der Hofkupfcrstecher G-Wolfgang lieferte die dazu gehörigen 20 großen Kupferstiche- Bessererhielt 2000 Lhlr. für seine Arbeit.
2) Der kaiserliche Gesandte wurde in Berlin mit Ehrenbezeigungenüberhäuft und erhielt einen Ring 13,000 Thlrn. Werth. I,ambertxI. p. Z82.
3) Christian V. war schon vorher einverstanden, dann auch Fried-rich IV. Hoyer I. S. 40.
4) I. aINd « ot ^ 1. p. 283 und VI. p. 90. Illsatr. Lurop. XVI.p. 137.
5) Der Revers bei 2aluslci epist. III. p. 16 erst vom Kurfürsten,dann 21. Febr. 1701 vom Könige: rsgni anno I.