Hannoverische Kur.
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einen großen Lheil der deutschen Fürsten die hannöverische Kur-angelcgenheit auf. Der Herzog Ernst August, Gemahl derehrgeizigen Sophie, der Tochter des unglücklichen Friedrich von! der Pfalz und Enkelin König Jacobs von England, hatte aufVeranlassung König Wilhelms III. sehr angelegentlich die Kur-würde gesucht, dem Hause Oesterreich große Opfer gebracht,sich beim Entsätze Wiens gegen die Osmancn, dann im Kriegegegen Frankreich um dasselbe vielfache Verdienste erworben undzu noch weit Größerem verpflichtet. Das hatte den Kaiser,obwohl ungern, dennoch bewogen, dem Herzoge, mit Einwil-ligung seines altern Bruders Georg Wilhelms von Zelle, dieKurwürde für seine Nachkommen in absteigender Linie zu er-stellen (22. Marz 1692 .) Im Allgemeinen erregte sowohldie Sache selbst, als das dabei vom Kaiser beobachtete eigen-mächtige Verfahren große Unzufriedenheit bei den Kurfürsten '),well in ihrem Collegio nun überhaupt eine Stimme mehr,dann Eifersucht, vorzüglich bei den katholischen Fürsten, weilnun eine evangelische Stimme mehr im Kurcollegio war undviele Fürsten ihrer Meinung nach gegründetere oder doch ebenso gute Ansprüche auf eine solche Ehre hatten, als Ernst Au-gust. Hauptsächlich war die altere braunschweigische Linie,vornehmlich der Herzog Anton Ulrich von Wolfenbüttel überdie Erhebung der jüngern Linie seines Hauses erbittert. Soschlossen die Herzoge von Braunschweig, der König von Dä-nemark als Herzog von Holstein, die Herzoge von Mecklenburg,der Landgraf von Hessen-Kassel, der Markgraf von Baden,die Bischöfe von Würzburg, Hildeshcim, Münster und andereFürsten ( 16 . Januar 1693 ) einen Verein unter dem Namender gegen die neunte Kur correspondirendcn Fürsten. Selbstim hannöverischen Hause protestirten vier der jüngeren SöhneErnst Augusts gegen das zugleich mit der Kurwürde einge-führte Erstgeburtsrecht, gingen in kaiserliche Kriegsdienste,, blie-ben im Felde und starben in der Fremde. Als der neue Kur-fürst das Reichserzbanneramt als Erzamt erhalten sollte, erhob
1) kukenäork 111. §. 17 sagt: Doch der große Kurfürst habe, derReligion wegen, schon seine Einwilligung gegeben, sein Sohn das gehal-ten, doch war, wie schon angeführt, keine rechte Freundschaft zwischenbeiden Häusern. S. auch Rincks Leopold S. 1148.
Stenzel Gesch. d. Preussisch. Staats. III. 7