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das Blut seiner Mitbürger, seiner alten Waffengefährtcn vergoßund gegen denjenigen kämpfte, der, anstatt ihn der Strenge derGesetze zu überlassen, Ihn mit Wohlchatcn überhäuft hatte — einBenehmen, das eben so unpolitisch als undankbar war; eben sosehr seinem persönlichen Dorthelle als der Ehre widerstritt — einBenehmen, das wahrhaft verbrecherisch genannt zu werden verdientund weder durch die Wuth einer unbegrenzten Eifersucht, noch durchdie Verblendung der ungezähmtesten Eigenliebe entschuldige werdenkann."
3. Note über den Vorwurf der Unthätigkeit bet derRückkehr von der 2nsel Elba.
Wir haben bereits von Noten gesprochen, die blos für den Mi-nister des Innern dikllrt wurden. Um hiervon einen deutlichenBegriff zu geben, wollen wir eine derselben, wobei man jedoch frü-here Instruktionen voraussctzen muß, hier cinschalten. Sie wurdemit eben der reißenden Schnelligkeit alS alle übrige diktirt und be-trifft den Handel. Es ist darinnen die Rede vvn der Verschieden-heit der Vorthcile, welche die Stapelplätze und die Freiheit der Hä-sen darbieten. Diese Note wurde am 12. April 18! 5 im Ratheder Minister und wie gewöhnlich in der größten Geschwindigkeit vonNapoleon diktirc.
„Der Minister des Innern wird durch den Grafen von Sussy,den Grafen Chapral und den Generaldirektor der Douanen HerrnFerricr, die Frage in Betreff der Stapelplätze und der Freihäfenuntersuchen lassen.
„Man wird dabei den Unterschied zwischen den Freihäfen vonMarseille und von Genua und den wahren Srapelplätzen, welche inmehreren unserer Häfen bestehen, genau berücksichtigen.
„Ist dies geschehen, so wird man die Frage ln Erwägung zie-hen, ob eS zweckmäßig sei, die Mehrzahl unserer wirklichen Stapel-Plätze in Freihäfen zu verwandeln, dem gleich, der sich zu Genuabefand. Lm Fall diese Frage bejahet würde, so müßte der Frei-hafen von Marseille, wie er durch die Ordonnanz des Königs be-stand, aufhören und wie der Hafen zu Genua eingerichtet werden,so daß wir künftig drei oder vier Freihäfen haben würden.
„Bei der Organisation der Freihäfen würde cö zweckmäßig seyn,die Formalitäten zu vereinfachen und allen Aufenthalt zu vermeiden,damit das Ausladen der Schiffe mit der größten Geschwindigkeitund so wenig Umständen als möglich erfolgen könne. Der zu er-reichende Zweck besteht darinnen, daß jede Art von Verhandlung