Zn dem Tagebuche wird gesagt: „Es war bei dem Hause-Oesterreich als feste Maxime angenommen, über die Königin MarieAntoinette ein tiefes Schweigen zu beobachten. So wie sie nurgenannt ward, suchten die Prinzen dieses Hauses das Gespräch aufetwas anderes zu lenken, um über einen so unangenehmen und inVerlegenheit setzenden Gegenstand hinweg zu kommen."
Napoleon ist hierbei redend cingesührt. Ich bestreite hierbei nurden vorangeschickten Grund; daS Verhalten der Königin bei derFlucht der königlichen Familie. ES war dabei außer einigen unklu«gen Wahlen, die ich schon erwähnt habe, durchaus nichts zu tadeln.Das heißt wohl von allem Dortheil ziehen, wenn man von demSchweigen der Familie dieser Fürstin, sobald von Marien Anroinet«ten die Rede ist, dergleichen Schlüsse macht. Man muß sehr töl»pisch seyn und gar kein Gefühl für Schicklichkeit haben, wenn maneben dort das Gespräch aus diese Königin bringt. Man denkt dannnicht daran, daß dies auch derselbe Fall gewesen seyn würde,wenn sie nie, wie cs während Ihrer Zugend geschah, aufgehörc hätteder Gegenstand aller Huldigungen zu seyn. Die Behandlung,welche Marie Antoinette erfahren hat, ist, ihrer Natur nach, einsehr trauriger Stoff der Unterhaltung für ihre Anverwandte, diedann allerdings nichts anders thun können, als solche durch Still«schweigen abzubrechen. Es ist zwischen den Fehlern, die man ihrvorwirst und deren Verbüßung ein so schreckliches Mißverhältnisdaß man wohl eben so erstaunt als entrüstet seyn muß, wenn mandiese Vorwürfe erneuern hört.
§. 106.
Wie man verfahren muß.
21. Oktober 1816.
Meine Geschichte ruht auf Thatsachen, welche leere Worte Nicht ungesche-hcn machen können. Wd. Y. S. 142.
Dies Ist ohne allen Zweifel die einzig richtige Art auf Anklagenzu antworten. Man muß die Tharsachen einander gegenüber stellen unduun vergleichen. Freilich greisen die Gegner sodann die BewegungS«gründe der Handlungen an, da es aber keine gute Handlung giebc,die nicht eine böse Auslegung zuließe, so muß man diese Logik cnc«
sich zerstreut hatte, kam der Waget« endlich a». Alle diese Um-stände muß man bei einer Sache in Erwägung bringe», wobeinicht von der Absicht Frage seyn kann, da diese bei beiden Theilenohne allen Zweifel vollkommen rechtlich war.