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Nachtr., 2 (1825)
Entstehung
Seite
12
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alS die, man muß entweder für oder wlder die Sache seyn.Jede besondere Gestaltung, jede Vermischung, jeder Zusatz ist un-möglich. Unterschied man nicht vormals den Militair- vom Civil«adel, den Adel, der durch ruhmvolle Thatcn erlangt wurde und diesogenannten bezahlten Fleckkugeln. Wie wollte man nun von die-sen Bestandcheilen und dem neuen Adel «in Ganzes ohne Zonen,ohne Abstufungen Hervorbringen?

§- 74.

Staats gefängnisse.

20. Juli 1816.

Die Organisation der Staatsgefängnisse machte kein Glück- Man schrie

über neue Bastillen. Bd. 7. S. zo.

Das mußte wohl so seyn, denn es war ein Ausnahmegesetzbei der Rechtsverwaltung, und jede Maßregel, welche einen Men-schen dem gewöhnlichen Gange der Gerechtigkeit entzieht, hat immeretwas gehässiges. Bei näherer Betrachtung muß man jedoch ein-gestehen, daß zu der Zeit, als das Dekret gegeben wurde, das vor-geschriebene Verfahren durch besondere Umstände gerechtfertigt, daßes sogar vortheilhaft war, indem die Zahl von neuntausend Staats-gefangenen, welche vor Napolens Negierung vorhanden waren, sichbis auf zweihundert und fünfzig verminderte. In dem erstenBande der Memoiren des Grafen von Montholon (S. 165—184)kann man die Gründe Nachlesen, wodurch diese Einrichtung nöthigwurde. Dort wird bewiesen, daß die Strafen, an deren Stelle dieseHaft trat, jederzeit die Todes- oder Galeerenstrase waren, und zwarnach positiven Gesetzen, deren Abschaffung Formalitäten und Zeitforderte. 2n jedem Jahre trat ein Conseil von sechzehn Mitglie-dern, lauter reichen, selbstständigen Männern, die mithin von klein-lichen Leidenschaften freier waren , zusammen und entschied, ob derVerhaftete seiner Freiheit noch länger beraube bleiben solle. DerHauptgrund bei dieser Einrichtung war also, daß es Personen gab,welche man weder vor Gericht stellen noch in Freiheit setzen konnte,weil sie im ersten Falle zum Tode verurcheilt worden wären, gleich-wohl höhere Betrachtungen sich der förmlichen Untersuchung entge-gensetzten, und in dem zweiten wichtige Bedenken in Beziehung aufdie öffentliche Ruhe einlraten. Die Menge der Verbrechen, die indem von mir angezogenen Werke hierbei als Beleg aufgczählt sind,läßt keinen Zweifel übrig, beweist vielmehr offenbar, daß jederSchuldige stets das Staatögefängniß der Untersuchung Vorzieher»mußte. Napoleon giebt aber zu, daß er Unrecht habe, der Sache