Druckschrift 
10 (1844)
Entstehung
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werden können, zugestehe; so gewinnen Sie damit nicht viel.Denn ich mache noch immer die rechte Ausnahme. Gleich-wohl kann man, bei gewissen Anlässen, sich zu vertheidigenverbunden seyn; aber dieses ist wieder eine Ausnahme; undich habe bisher von der allgemeinen Regel geredet. Jenefindet freilich in sol-chen Fällen statt, auf welche Ihre Ver-gleichung mit dem rechtschaffnen und zugleich galanten Mannevöllig paßt. Aber wenn dieses nicht ist; so muß man auchbei solchen Angriffen schweigen. Hätte Bople antwortensollen, wenn ihm jemand gesagt hätte, daß er ein Atheistwäre? Kann ein Vorwurf ernsthafter, und zugleich einerBeantwortung unwürdiger seyn?

Lycias. Sie haben recht, wenn die Beschuldigung sofalsch ist, daß man den Autor und den Kritikus nur gegeneinander halten darf, um die Falschheit der Anklage einzu-sehen. Wollte sich der Skribent da selbst bei dem grvßernTheile der Leser vertheidigen: so machte er so wohl ihremVerstände, als ihrem Herzen ein Kompliment, das sie mitRecht für eine Beleidigung annchmen könnten. Aber er kannin der Abhandlung einer Materie hier etwas voraussetzen,dort etwas nicht genug bestimmen, um kürzer und ange-nehmer zu seyn; der Kritikus kann ihn nicht verstehen, odernicht verstehen wollen, und eben darauf Anklagen bauen,dabei auch einen gewissen Witz brauchen, so daß schwache Leser,wenn sie auch nicht gleich verdammen, doch lieber erst vondem Beklagten hören möchten, was er für sich auzuführenhat, als daß sie ihn gleich lossprechcn wollten. Sie wissenüberdieß, daß viele Richter bequem sind, ohne eben ungerechtseyn zu wollen.

Kliton. Es ist zwar wahr, was Sie sagen. Aber wennman aus diesen Gründen immer antworten wollte, so müßte