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13 (1848) Flegeljahre : erstes und zweites Bändchen
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Die darauf folgenden Stellen, welche für den Vortheil der7 Erben allerlei aussprachen, versetzten dein Schultheiß denAthen:, indem sie dem Sohne einen freien: gaben. Nur beider 14tcn Klausel, die seiner unbefleckten Schwancnbrust denSchandfleck einer weiblichen Verführung zntraucte oder verbot,wurde sein Gesicht eine rothe Flamme; wie konnte, dachte er,ein sterbender Menschenfreund so oft so unzart schreiben?

Nach der Ablesung des Testaments begehrte Knol nachder Ilten KlauselHarnisch muß" einen Eid von ihm,nichts auf das Testament zu entlehnen. Kuhnold sagte, ersei nuran Eides statt" cs zu geloben schuldig.Ich kannja zweierlei thun; denn es ist ja einerlei, Eid und an Eides-statt und jedes bloße Wort" sagte Walt; aber der biedereKuhnold ließ es nicht zu. Es wurde protokollirt, daß Waltden Notarius zum ersten Erbamt auswähle. - Der Vatererbat sich Testaments-Kopie, um davon eine für den Sohn zunehmen, welche dieser täglich als sein altes und neues Testa-ment lesen nnd befolgen sollte. Der Buchhändler Pasvogclbesah und studirte den Gcsammt-Erben nicht ohne Ver-gnügen und verbarg ihm seine Sehnsucht nach den Gedichtennicht, deren das Testament, sagt' er, flüchtig erwähne.Der Polizeiinspektor Harprccht nahm ihn bei der Hand undsagte:Wir müssen uns öfters suchen, Sic werden kein Erb-feind von mir sehn und ich bin ein Erbsreund; mangewöhnt sich zusammen und kann sich daun so wenig entbehren,wie einen alten Pfahl vor seinem Fenster, den man, wie LeBayer sagt, nie ohne Empfindung ausrcißen sicht. Wirwollen einander dann wechselseitig mit Worten verkleinern;denn die Liebe spricht gern mit Verkleinerungswörtern." Waltsah ihm arglos ins Auge, aber Harprecht hielt es lange aus.