Druckschrift 
13 (1848) Flegeljahre : erstes und zweites Bändchen
Entstehung
Seite
7
Einzelbild herunterladen
 

7

3te Klausel.

Ausgenommen gegenwärtiges Haus in der Hundsgasse,als welches nach dieser meiner dritten Klausel ganz so, wiees steht und geht, demjenigen von meinen sieben genanntenHrn. Anverwandten anfallen und zugehörcn soll, welcher ineiner halben Stunde (von der Vorlesung der Klausel an ge-rechnet) früher als die übrigen sechs Nebenbuhler eine oderein paar Thränen über mich, seinen dahin gegangenen Onkel,vergießen kann^vor einem löblichen Magistrate, der es proto-kollirt. Bleibt aber alles trocken, so muß das Haus gleich-falls dem Universalerben verfallen, den ich sogleich nennenwerde.

Hier machte der Bürgermeister das Testament zu, merktean, die Bedingung sei wol ungewöhnlich, aber doch nicht ge-setzwidrig, sondern das Gericht müsse dem ersten, der weine,das Haus zusprcchen, legte seine Uhr aus den Sessionstisch,welche auf 11'/, Uhr zeigte, und setzte sich ruhig nieder, nmals Testamentsvollstrecker so gut wie das ganze Gericht auf-znmerken, wer zuerst die begehrten Thränen über den Testa-tor vergösse.

Daß es, so lange die Erde geht und steht, je auf ihreinen betrübter» und krausern Kongreß gegeben, als diesenvon sieben gleichsam zum Weinen vereinigten trocknen Pro-vinzen, kann wol ohne Parteilichkeit nicht angenommen wer-den. Anfangs wurde noch kostbare Minuten hindurch blosverwirrt gestaunt und gelächelt, der Kongreß sah sich zu plötz-lich in jenen Hund umgesctzt, dem mitten im zornigsten Los-rennen der Feind zurief: wart' auf! und der plötzlich aufdie Hinterfüße stieg und zähneblökend auswartcte vom