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21 (1852) Peveril vom Gipfel
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Julian; »und eben jetzt erwähnte ich gegen Euch, daß Ihrsein Freund gewesen wäret."

Ja. Als er in Bedrängniß und ich im Wohlstände war,war ich weder abgeneigt, noch ganz unfähig, mich als solchenzu beweisen. Wohl, das Blatt hat sich gewendet die Zei-ten haben sich geändert. Ein friedliebender und Niemand be-leidigender Mann hätte von einem nunmehr mächtig gewor-denen Nachbar einen solchen Schutz bei seinem Wandeln aufdem Wege des Rechts erwarten können, als alle Untcrthanendesselben Reichs selbst von Fremden zu erwarten berechtigtsind- Was geschah aber? Ich verfolgte, mit der Vollmachtdes Königs und des Gesetzes, eine Mörderin, die an ihrerHand das Blut meines nahen Verwandten trug, und ichhatte in solchem Falle ein Recht, jeden Lehnsherrn zum Bei-stände in der Vollziehung aufzurufen. Mein ehemaliger freund-licher Nachbar, als Mensch und als obrigkeitliche Person ver-bunden, zu einer rechtlichen Handlung bereitwillig Beistandzu leisten als ein dankbarer und verpflichteter Freund ver-bunden, meine Rechte und meine Person zu achten wirstsich zwischen mich mich, den Rächer des Bluts und meinegesetzlich Gefangene; schlägt mich zu Boden, indem er zugleichmein Leben gefährdet und in bloß menschlichen Augen meineEhre befleckt; und unter diesem Schutz erreicht das midianiti-sche Weib, gleich einem Seeadler, das Nest, das sie sich aufdem Felsen gebaut hat, und bleibt daselbst, bis gehörig amHofe überreichtes Gold alles Andenken an ihr Verbrechen aus-wischt , und die dem Gedächtniß des besten und wackersten derMenschen gebührende Rache vereitelt. Aber," (setzte erhinzu, indem er sich an Christian's Bildniß wandte)du bistnoch nicht vergessen! die Rache, die deiner Mörderin auf demFuße folgt, kommt langsam aber sie bleibt nicht aus!"