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geronnene Zustand des Bluts in den Hautgefäßen einestobten Körpers, scy er eines Menschen oder Thiers, derNormalzustand ist, darum mußten wir doch dieses, alsangenommen, voraussctzen. — Dieses wissen Sie auchalle, meine Herren, aus Ihrer Haushaltung; das istalso nichts Neues; darum überging ich es, mit so vie-lem Andern, aus der nämlichen Ursache. — Nur nochein Wörtchen über das czuicl pro c;»o, was Herr vonWalrher uns vorwirft, als Gewohnheit aus der Kran-ken-Praris in die gerichtliche Medizin überzutragen. —Meine HH. Geschwornen! höchst unverzeihlich wäre esschon, einem Kranken ein ^niel pro czno geben zu wol-len, und noch unverzeihlicher, ein solches vor den Ge-richtshof zu bringen. — Wenn ich wohl einem unheil-baren Kranken Trost statt Arzneien gebe; wenn ich ei-nem furchtsamen Kranken gegen meine Ueberzcugung sa-ge, er leide an Lebcrvcrsivpfung, statt an Leberverhär-tung, so kann dies doch gewiß keinem Vorwürfe unter-worfen werden; wenn ich aber starr Heilmittel Gift ver-schriebe, oder mich hier gegen meine Uebcrzeugung aus-sprache, so wäre dieS ein nicht zu verzeihendes Beneh-men, so wie der Vorwurf unverzeihlich ist. Nun aberkein Wort mehr über Hrn. v. Walthers Aeusserungen,weil er nicht mehr anwesend ist; nur werden Sie sichselbst erinnern, daß er heute und so eben nachgegebenhat:
a) die Sugillatioucn könnten als solche und nichtals T o d tenfl e ck e n anzusehen seyn;
2) die besprochenen Verletzungen könnten im Lebengeschehen seyn;
g) daß er jedoch die Todesursache nicht habe auffin-den können.