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heil begreifen, mit welcher er von derEntstehungsursacheder Wunde Nro. 8 spricht. Nro. y nnd io erklärt erfür unbedeutende Wnnden. In forensischer Beziehungist eine einmal vorhandene Wunde nie unbedeutend.Um die Blutergießung i'u der Augenbraune und Augen-höhle der Wunde Nro. 8 zu vindiziren, und ihrer Ablei-tung von der Stichwunde Nro. io zu entgegnen, be-hauptet er, nur enge Stichwunden seyen mit Bluter-gießung verbunden. Aber man findet diese auch in dembedeutendsten Grade bei Stichwunden, >die, ohne sehreng zu scyn, senkrecht oder i» einer sehr schiefen Rich-tung abwärts dringe». In einem mir bekannten Falleerfolgte bei einer gar nicht engen Stichwunde der Unter-schlüsselbeinschlagader eine in der kürzesten Zeit tödtlichgewordene Blutergießung in die Brusthöhle. Ueber dieHirnerschütteruug, von welcher er so weitläufig gehan-delt hat, werde ich kein Wort mehr verlieren, um somehr als Hr. Servaes sogar noch glaubt, daß die Hiru-erschütterung, als solche, Zufälle der Reitzung hervorbrin-gen könne. Auffallend ist seine und der Herren Dokto-ren Schneider uud Riedel jetzt erst nachgetragene Beo-bachtung, daß das Hirn bei der Sektion eingefallen ge-wesen sey. Wie kann es zugleich eingefallen, und vonder Fäulniß aufgelöst, ausgedehnt gewesen scyn? Crbemerkt: es sey nicht gewiß und ausgcmiktelt, daß Eb-nen nach dem erhaltenen Schlage auf den Kopf, stehenblieb und nicht umfiel. Ist es nicht wahr, daß er stehenblieb, so ist auch das Hamachersche Eeständniß wenig-stens in diesem Theile unwahr. Denn wenn er ni' tmehr aufrecht stand, so konnte ihm der Angeklagte auchkeinen Stoß mehr auf die Brust geben und ihn durchdiesen »i'ederstnrzen machen. Auffallend ist der ,'m Ob-