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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
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nach medizinisch-forensischen Grundsätzen gefolgert werde»kann. Dem Richter steht es allein zn, über dieStraf-würdigkeit," so wie den Grad derStrafbarkeit derHandlung" zu urtheilen, und zn entscheiden.

Meine HH. Gcschwornen! Ich glaube, daß meineBeleuchtung^ des Gutachtens des Hrn. v. Walther, undde» von ihm gegebenen mündlichen Erläuterungen, einenoch weitere Erörterung nicht nöthig machen wird, ichweiß derselben auch nichts mehr hinzuzusctzen. Nur dasversichereich hiermit feierlich: daß ich nur mit strengerGewissenhaftigkeit und reiner Wahrheitsliebe meine Ue-berzeugung ausgesprochen habe, und schließe mit einerkurzen Wiederholung der Beantwortung der von demHrn. Präsidenten dieses hohen Assisenhofes vorgclegtenvier Fragen, nämlich: ,,Conen wurde im Leben verletztund kam todt ins Wasser; die, erwiesen im Leben, ihmzugefügten Verletzungen am Kopfe und im Halse waren,Lurch ihre Folgen, unbedingt letztlich; und die an Cv-nens Leiche gefundenen Verletzungen, stimmen mir demGeständnisse Hamachers, mir Ausnahme der Scheiiel-wunde Nro. 7, und den Wunden Nro. 9 und io, lnallen Punkten genau überein."

Die Sitzung wird auf den folgenden Morgen, 18.

Mai, vertagt.