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die Hand) Hr. College, ich schätze Sie hoch: persön-lich habe ich Sie erst hier an der Gerichtsstclle kennengelerm; durch Ihre» Ruf waren Sie mir schon früherrühinlichst bekannt. —
Hr. Ur. Servaes: In dem Gutachten des Hrn. v.Walther ist die erste dort ausgestellte Frage, als einein der Untersuchung des Thatbestandes in den übrigensechs Fragen immer wiederkehrende, übergangen unddie zweite Frage gleich beantwortet worden; ich wendemich daher gleichfalls an die Beantwortung der zweitenFrage.
,,Kann angenommen werden, daß die in dem Obduk-tions-Protokolle beschriebenen Kopfwunden alle, einige,„oder eine, dem Conen mittelst eines Schlages mit dem„Vandmesser beigebracht worden ist?"
Hr. v. Walther rügt zuerst einen angeblichen Wider-spruch in der von den Trier'schen Herren Aerzten ge-machten Beschreibung der Slirnwunde Nr. 8 mit demObduktions-Protokolle. Er sagt, Hr. Hofrakh Seiboldhabe erklärt: „In ihrer Mitte war diese Wunde (Nr.„8.) am schmälsten, wo hingegen beide Endtheile der„Wunde breit, fetzig» und mehr unförmlich waren."Um die Beschreibung der Wunde zu berichtigen, hatHr. von Walther erklärt: daß sie unten spitz beilaufe;dies ist wohl wahr, indessen glaubten wir oberhalb derSpitze eine bestimmt bezeichnende Breite annehmen zumüssen. — Hr. Hofr. Seibold hat den Kopf im Wein-geiste liegend, durch das Glas gesehen, es konnten so-nach leichtlich Täuschungen hinsichtlich der Gestalt derWunden an demselben vorfallen. — Ucbrigens eristirtder angebliche Widerspruch nicht, wenigstens nicht Hin-sichts des untern Endes der in Rede stehenden Wunde»,