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Vortrag des Medizinal-Rath es HerrnProf, von Walther.
Meine Herren!
^ch habe bereits vor beinahe einem Jahre über denGegenstand der Eriminal-Prozedur, welcher den hohenAssisenhof beschäftiget, auf Ersuchen des gerichtlich aus-gestellten Vertheidigers des Angeklagten ein medizinisch-forensisches Gutachten erstarret. Dieses Gutachten istvhnlangst in öffentlicher Audienz vvrgelesen worden; ichkann es daher als bekannt voraussetzcn. Ich habe seit-her die beglaubigten Abschriften jener Original-Protokollegelesen, in welchen Gegenstände Vorkommen, die einermedizinisch-forensischen Beurtheilung unterliegen; — ichhabe an Eönens Kopf die Wundmale selbst untersucht,die ich früher nur aus Beschreibungen und aus sehr un-vollkommenen Abbildungen kannte; — ich habe dasOri-ginal-Bandmeffer gesehen, welches als Mordinstrumentgedient haben soll; — ich habe die Vorträge und Mei-nungen jener Herren Aerzte angehört, die vor mir überdiesen Gegenstand gesprochen; — und erkläre nun beimeinem geleisteten Eide, daß ich sämmtliche in meinemGutachten enthaltenen wesentlichen Behauptungen auchjetzt noch wahr behalte, daß ich sogar einige derselben(in der Voraussetzung, daß die Akten, insofern sie Ge-