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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
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Zille Zeichen im Körper Cönens sprechen für die höchsteWahrscheinlichkeit; aber durch die Eindrücke des Riemensmitcrden Kniee», unter Nr. zo, gelangt es zur Gewißheit.

-n! y. Cönens Todesursache ist daher, dei der ge-genwärtigen Aktenlage, noch nicht mit Zuverlässigkeitausgemittelt; die vorhandenen Gründe der Wahrschein-lichkeit zur Annahme der einen Todesursache vorzugs-weise vor andern, sind keineswegs so überwiegend, daßdaraufein richterliches Erkenntnißgegründet werden könnte.

Cönens Tod ward durch mehrere Gewaltthatigkeirenverursacht, denen kein Selbstmord untergeschoben wer-den kann. In wie firn hierauf ein richterliches Erkennt-niß begründet werden kann, darüber steht dem consultir-ten Arzte keine Entscheidung zu, selbst nicht einmaldem Richter; der Gesetzgeber allein hat diese Normfestgesetzt.

Ties ist, was ich Ihnen, meine Herren Geschwornen,auf das Gutachten des Hrn. von Walther zn bemerkenhabe; ich will Ihnen nun noch meine Meinung in ge-drängten Sätzen vortragen.

I. Die Verletzung unter Nro. 8 konnte, ihrer Formnach, dem noch lebenden Conen mit der Rückseite einesBandmcffers kn schiefer Richtung beigebracht wordenseyn; sie war tödtlich, weil sie, ihrer Beschaffenheitnach, einen Kraftaufwand voraussetzt, der sich dadurchäusserte: daß

1) der äussere Rand dieser Wunde in zwei Lappen zer-sprang ;

2 ) daß sie, in ihrem unter» Winkel, eine ungleiche,runde, gerissene oder gequetschte Oeffnung bildete,wie sie unter Nro. n beschrieben ist, also auchhier gleichsam gesprungen war;