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Unter den Zuhörern, welche sich während der Unter-suchung dem Tische genähert, bemerkt man auch denAngeklagten, welcher unaufgefordert hinzugetrcteii ist.Auf Ersuchen des Hrn. Präsidenten begeben sich dieZuhörer hinweg und auch der Angeklagte kehrt aufseinen Sitz zurück. Nachdem nun die Besichtigungdes Kopfes geschloffen, wird derselbe mit einem Tuchebedeckt, und Hr. Dr. Servaes nimmt das Wort:
Die erste von den uns zur Beantwortung vvrgelegtenFragen ist:
Ob die Verletzungen vor dem Tode angebrachtworden?
Cönen wurde im Wasser gefunden, und war verletzt;es fragt sich demnach: sind diese Verletzungen ihm im
Leben zugefügt, oder nach demselben. — Daß Ebnen„och lebend verletzt worden, geht ans mehreren an seinerLeiche gefundenen Wunden hervor, nämlich: der Stirn-wunde, der Schnittwunde und aus der Blutunter-laufung am Halse und am Hinterkopf. Man fand einbedeutendes Ertravasat in dem ganzen Umfange der Stirn,welches an den untern Enden der Stirnwunde anfing,sich durch die Angenbraunen, und die linke Augen-höhle, über den Augapfel, und sodann über die Nase-wurzel bis in die rechte Augenhöhle erstreckte. Blut-austrctungen nun sind die sichersten Merkmale, daßVerletzungen im Leben angebracht sind, weil Wundennach dem Leben beigebracht keine Blutaustretungen mehrbewirken können. Es ist also hiernach bestimmt,daß die Stirnwunde dem Cönen noch im Leben beige-gebracht wurde; den Wunden unter Nro. y und iogehen die vorangegebenen Merkmale ab, wir müssen