1>r. v. Walchcr: Ob nicht wahrend der Zeit, daß Z.O, Berlyn sich mit der Leiche beschäftigt, der SekretärSels weggegangen scy? Z. Berlyn: Nein; der Sekr.Sels ist zwar, als das UnrersuchungSamr eintrat, undtadelte, daß man sich schon mit der Leiche beschäftige,herausgegangen, den Bürgermeister herbei zu rufen,welcher ihm aber schon in der Thüre begegnete.
v. Walther: Ob Zeuge eine Blutunterlaufung,welche sich von der linken Augenhöhle über die Nasen-wurzel bis zur rechten Augenhöhle erstreckt, an der Leichebemerkt habe? — 1)r. Berlyn bezieht sich aus das am2 ü. Ocz. r8iü über seine Vernehmung aufgenommeneProtokoll; — dasselbe wird verlesen, cS bestätigt seineAngabe Hinsichts des Sekr. Sels, und ferner heißt esdarin: daß er die gedachte Wunde an der auf einerPlanke liegenden, mit Stroh bcdekteu Leiche wahr-gcnommcn.
Pr. fordert den Vertheidiger Aldenhoven, welcher aufder Bank neben dem Angeklagten seinen Sch genommen,auf, diesen Platz zu verlassen, und nicht ferner
einznnchmen.
On. Servaes: Ob Zeuge ck>r. Berlyn zu der Zeit,als er in dem vorgelesenen Protokolle seine Erklärungabgegeben, von dem Inhalt des Obduktions-Protokollsunterrichtet gewesen? ?), . Berlyn: Ich versichere aufmeinen Eid, daß mir dessen Inhalt nicht bekannt gewe-sen ist. — On. Servaes bemerkt, nie das Protokollmit der Aussage des Zeugen dennoch ganz genau über-cinstimme.
Oe. von Walther: Ich bin der Meinung, daß
beide Angaben sehr verschieden sind.
Pr, Hr. von Walther spricht in seinem Gutachten