7Z
Trier vom 2i. Jannuar 1818, dann noch die Ansichtenletzterer Aerzre, des Hofraths Di. Scibold und Do.Burkhard enthaltend, welche diese vor dem Assisenhofein Trier vom 26. und 27. Oktober 1820 über die Sachenäußerten. — Dem Hrn. Vertheidiger Aldenhoven ist einGutachten von einer medizinischen Fakultät wohl deshalbvorzüglich wünschenswerth geworden, als die Ansichtenvon mehrern einzelnen Aerzten über das Gutachten derHerren Obduzenten und das der Trier'schcn Aerzte ver-schieden ausgefallen scyn sollen. Derselbe wünscht be-sonders genau untersucht zu haben, ob das in den Aktenvorkommende Gcständuiß von Ehr. Hamacher nach me-dizinischen Grundsätzen beurtheilt, mit dem Leichenbefun-de zusammenstimme oder nicht, und glaubt seiner An-sicht nach, über die Sache, der Fakultät etwa fol-gende Fragen zur Erörterung und Entscheidung vorlcgcn zumüssen.
1) Stimmt das von Christ. Hamacher abgelegte Ge-ständnisi in seinen Angaben der näheren Umständedes Mords, mit der Anzahl und der Beschaffenheitder an Conen s Leiche gefundenen, in dem Obduk-tion? - Protokoll beschriebenen Wunden überein?
2) Kann angenommen werden, daß die darin be-schriebenen Kopfwunden einige, oder eine dem Conenmittelst eines Schlages mit einein Bandmeffcr bei-gebracht worden seyen?
z) Waren diese Kopfwunden nvthweudig mit einer sehrheftigen und absolut tödtlichen Hirnerschütterungverbunden?
gh Erhielt Conen diese Wunden als er noch lebte,oder können solche auch erst nach seinem schon