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der (zweifelhaften) Hi'rnerschütterung, enthaltenkeine zureichende Ursache des Todes.
5) Diese Kopfwunden zusammengenommen, könnendem Ebnen unmöglich durch einen Schlag mit derRückseite oder auch mit der Schneide eines Ba»d-mcffers beigebracht worden seyn.
6) Es ist nicht wahrscheinlich, daß eine derselbendurch einen solchen Schlag mit dem Bandmesser verur-sacht wurde; bei mehrern derselben ist dies unmöglich.
7) Es ist zweifelhaft und keineswegs unumstößlich er-wiesen , daß Ebnen erdrosselt wurde.
8) Eben so ist es keineswegcs erwiesen, daß derselbeschon todt in das Wasser kam.
y) Eönens Todesursache ist daher bei der gegenwärtigenAktcnlage noch nicht mit Zuverlässigkeit ansgemit-telt ; die vorhandenen Gründe der Wahrscheinlich-keit zur Annahme der einen Todesursache vorzugs-weise vor andern sind keineswegs so überwiegend,daß darauf ein richterliches Crkenntniß mit Zuver-lässigkeit gegründet werden könnte.
Vorstehendes Gutachten habe ich nach einem genauenund sorgfältigen Studium der Akten, nach reiflicher Er-wägung aller Umstände, mit voller Ueberzeugung, nachbestem Wissen und Gewissen, bei gänzlicher Unbekaiiut-schaft mit dem Angeschuldigten und seinem Vertheidiger,welche Beide ich nie gesehen zu haben mich erinnere,—entworfen und ausgearbcitet; und daß dem also sey,erhärte ich hiedurch suli üele mscllss sc äostorali, undbei meinem Diensteide.
Bonn den 6. Juni 1821.
(gez.) v. Walther Dr.
Medizinalrath und Professor.