ei» sehr erfahrner Chirurg, welcher zugleich praktischerAnatom ist, und welcher aus eigner, oft wiederholterAnschauung diese Dinge auf das genaueste kennt, überdie Verthcilung des Blutes in den Gesäßen und Blut-? leitern der Hirnhäute, wie sie in den'Leichen der an ge-
wöhnlichen Krankheiten und der an Kopfwunden plötz-lich , schnell oder langsam Verstorbenen vorkömmt, eige-ne Untersuchungen angestellt, und das Gesetzmäßige die-ser Erscheinungen (wenn es anders in der Natur vor-handen ist, und dieselben nicht durch ganz zufällige Um-stände, z. B. die Lage des KopfeS der Leiche rc. rc. be-^ dingt sind) entdeckt und logisch richtig entwickelt haben
wird, — so lange ist aus solchen, immer etwas un-bestimmten Angaben wenig zu schließen. Daß dieselbenzur Zeit noch nicht geeigenschastet seyen, eine praktischeRegulative zur therapeutischen Behandlung der Krankenin analogen Fällen darauf zu gründen, wird fast allge-mein zngesianden, und ist den Vertheidigern der Hirn-entzündungslehre im l'^pleus oonm^iosus mit Recht ent-gegcngestellt worden. Sollte aber ein geringerer Gradvon Gewißheit in der gerichtlichen Medizin (zur Begrün-dung eines rechtlichen Urtheils über Leib und Leben) alsin der praktischen Medizin (zur Begründung eines the-rapeutischen Regulatives) erforderlich seyn? Umgekehrtscheint eS mir, da in der letztem es öfters erlaubt ist,nach Gründen der Wahrscheinlichkeit zu handeln, daß inder erster» nur die zuverlassigst ausgcmittelteu That-sachcn, und nur die nächsten und ganz folgerecht aus dke-scn gezogenen Schlußfolgen genügen können. Es will miraber scheinen , daß man in der forensischen Medicin sichoft mit Angaben und Beweismitteln begnüge, die in derpraktische» Medizin und Chirurgie ohne weiteret' als u»--